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bey den untern Consistorien dem Vorstande,
und in Abwesenheit oder Verhinderung des-
selben dem ersten Nathe ob.
& 21. ,
Aller Einlauf wird von dem Vorstande
geoͤffnet und praͤsentirt. Derselbe hat zu sor-
gen, daß alsbald die Eintragung in das mit
dem Geschäfts-Protocolle verbundene besondere
Einlaufs= Journal bewirkt, und die Producte
mit den Vor-Acten an diejenigen Referenten
vertheilt werden, welche er entweder durch eine
allgemeine Repartitions= Vorschrift, oder in
einzelnen Fällen besonders benannt hat.
g. 22.
Sämmtliche Gegenstände werden mittelst
gemeinschaftlicher Berathung in förmlichen Si-
tungen behandelt; in jeder Woche soll eine
Sitzung nach der Bestimmung des Vorstandes
gehalten werden.
g. 23.
Der Vorstand haͤlt, wie in andern Colle-
gien, die Umfrage, spricht die Beschluͤße nach
der Einheit oder Mehrheit der Stimmen aus,
und läßt dieselben in das Sitzungs-Protokoll
eintragen. Bey sich ergebender Stimmen=
Gleichheit ist die Stimme des Vorstandes ent-
scheidend.
S. 24.
Sämmtliche Entwürfe werden von dem
Proponenten unterzeichnet, und von dem Vor-
stande mit dem Expediatur versehen; der Se-
cretgire bemerkt auf demselben den Tag der
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Sitzung mit Hinweisung auf die Nummer des
Sitzungs-Protocolls, und sorgt sodann für die
Reinschrift.
&. 25.
Die Eingaben geschehen unter der
Aufschrift:
an
„das Koͤnigl. Baier. Protestantische
Ober-Consistorium“
oder in den Kreisen
an
„das Koͤnigl. Baier. Protestantische
Consistorium zu N.“
Die Berichte des Ober-Consistoriums
en das Staats-Ministerium werden in der
allgemein vorgeschriebenen Form abgefaßt,
und mit der Unterschrift des Vorstandes, des
Referenten und Secretaire's bezeichnet; die
Berichte der unteren Consistorien an das Ober-
Consistorium erhalten die ebenbemerkte Auf-
schrift, unter Beobachtung der Unterordnung;
ein gleiches geschieht von den Districts-De-
canaten und Pfarrämtern an die Consistorien.
Die Anrede ist:
„Königliches Ober= Consistorium“
oder
„Königliches Consistorium.“
Die Unterschrift an das Ober-Con-
sistorium:
gehorsamstes N.
an die Consistorien:
gehorsames N.