Full text : Geschichte der Hohenzollern.

umd  zur  Regelung  der  kirchlichen  Verhältnisse  dem  damaligen  Gebrauche  gemäß
ein  früherer  status  quo  nach  den  Jahren  1609  und  1612  festgestellt.  Da  aber
bald  nachher  durch  den  westphälischen  Frieden  für  die  religiösen  Verhältnisse  im
Allgemeinen  das  für  die  Evangelischen  weit  ungünstigere  Jahr  1624  anerkannt
war,  so  fußte  der  Pfalzgraf  bei  diesen  Verhältnissen  auf  dieser  Grundlage.  Man
nahm  strenge  Maßregeln  gegen  die  Evangelischen,  verbot  ihnen  sowohl  öffentlichen
  als  häuslichen  Gottesdienst,  sperrte  ihre  Kirchen,  zog  Güter  und  Einkünfte
derselben  ein,  verweigerte  das  Begräbniß  auf  den  Gottesäckern,  verurtheilte
Hrediger  und  Zuhörer  zu  schwerem  Gefängniß,  und  erklärte  zuletzt  alle  früheren
Verträge  ohne  Weiteres  für  ungültig.

Vergebens  betrat  Friedrich  Wilhelm  den  Weg  der  Beschwerde,  daher  blieb
ihm  nichts  als  das  traurige  Mittel  übrig,  seinerseits  im  Clevischen  die  Katholiken
zu  drücken,  um  dadurch  den  Pfalzgrafen  zur  Schonung  der  Evangelischen  zu
zwingen.  Da  auch  dies  noch  nichts  half,  der  Pfalzgraf  den  Kaiser  für  sein  Interesse
  zu  gewinnen  wußte,  glaubte  Friedrich  Wilhelm  stärkere  Zwangsmaßregeln
ergreisen  zu  müssen.  Ueberall  waren  seine  Truppen  in  Bewegung,  und  ehe  sich
die  Gegner  dessen  versahen,  rückte  der  General  Sparr  mit  etwa  5000  Mann  in
das  Bergische  ein.  Mehrere  Schlösser  wurden  mit  Gewalt  genommen  und  Maniseste
  erlassen,  daß  die  Bedrückung  der  Protestanten  und  die  Verpflichtung,  Landstände
  und  Unterthanen  in  ihren  Freiheiten,  Privilegien  und  Rechten  zu  erhalten,
ihn  zu  diesem  Schritte  genöthigt  habe,  um  den  Pfalzgrafen  zu  billigeren  Maßregeln
  zu  veranlassen.  Ja  er  ging  bald  noch  weiter  und  erließ  an  die  gesammten
Stände  die  Ermahnung,  keine  Steuern  ferner  einem  andern  als  ihm  zu  entnichten,
  weil  er  durch  die  Weigerung  Pfalz-Neuburgs,  die  bestehenden  Verträge
anzuerkennen,  auch  seinerseits  nicht  mehr  an  dieselben  gebunden  sei.  Es  wisse
die  ganze  Welt,  das  Kurhaus  sei  bei  der  früheren  Theilung  um  die  Hälfte
übervortheilt,  und  außerdem  werde  das  Land  auf  jede  Weise  von  der  Regierung
  ausgesogen  (1651).

Obgleich  der  Kurfürst  dem  Hause  Pfalz-Neuburg  gegenüber  in
seinem  Rechte  war,  so  konnten  doch  wohlbegründete  Beschwerden  gegen  den
Schritt  erhoben  werden,  denn  er  erschien  als  Ueberfall  und  offener  Friedens-=bruch.
  So  lauteten  die  Anklagen  des  Pfalzgrafen  vor  Kaiser  und  Reich,  und
es  fehlte  auch  nicht  an  gewafsnetem  Widerstand,  denn  der  stets  zum  Kampf
bereite  Herzog  von  Lothringen  rückte  mit  15,000  Mann  zur  Unterstützung  seines
katholischen  Mitstandes  an.  Es  kam  hierauf  zu  mehreren  Gefechten,  durch
welche  nichts  entschieden,  jedoch  die  Grafschaft  Mark  hart  mitgenommen  wurde.

Trotz  der  großen  Zahl  der  Gegner  hätte  Friedrich  Wilhelm  sein  Recht
vielleicht  mit  gewaffneter  Hand  behaupten  können,  wenn  nicht  nach  dem  Tode
seines  Schwagers  Wilhelm  II.  die  Republik  den  vereinigten  Staaten  ihren  Beistand
  zurückgezogen  hätte.  Da  bot  der  Kurfürst,  stets  raschen  Entschlusses,  wenn
die  Umstände  es  erforderten,  seinem  Feinde  selbst  unerwartet  und  unerwünscht
die  Hand  zum  Frieden  (1651).  Der  Vertrag  von  1647  bildete  die  Grundlage,