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der Polizey-Direction untergeben. Sie
hat auf eine genaue Beobachtung der po-
lizeylichen Feyerstunden zu halten. Sie
entscheidet die Beschwerden zwischen Gast-
gebern und Gästen, so wie auch zwischen
den Vermiethern von Wagen und Pferden,
und zwischen den Miethern derselben, in
Rücksicht auf Bewirthung, Uebervorthei-
lung u. s. w., vorbehaltlich der gerichtli-
chen Behandlung in den dazu geeigneten
Fallen.
·.
Intelligen zwesen, Buchhandel und
Preß-Freyheit.
§. Ir.
Das Intelligenz-Wesen verbleibt in den
Hüänden der Polizey-Direction; sie redigirt
das öffentliche Anzeige: Blatt, durch wel-
ches das Publicum von allen Nachfragen,
Anbietungen, Bekanntmachungen und obrig-
keitlichen Erinnerungen Kenntniß erhalt.
In dieses Blatt werden die öffentlichen
Erlaße des Magistrats ebenfalls einge-
rückt.
. 32.
Mit dem Anzeige Blatt hat die Poli-
jey: Direction fortwährend eine Anstalt zu
verbinden, wo die Erkundigungen um Ar-
beit und Arbeiter, um Dienste, Käufe, Ver-
käufe, Feil= und Miethschaften u. s. w.
aufgenommen und mitgetheilt werden kön-
nen.
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S. 88.
Die besondere Verkündigung der Verord-
nungen, wo eine solche, nebst der Publicar
tion durch das Geseß= oder Allgemeine
Intelligenz-Blatt, nothwendig oder an-
geordnet ist, geschiehr, nach jedesmaliger An-
weisung der Kreis= Regierung, mit Rück-
sicht auf die Beschaffenheit des Gegenstan-
des, entweder durch die Polizey Direction,
oder durch den Magistrac, oder durch beyde
Behörden gemeinschaftlich.
S. 84.
Keine öffentlichen Bekannemachungen
von Drivaten finden state, und keine An-
schlag, Zettel sind zuldssig, ohne Vorwissen
und Erlaubniß der Polizey Direction.
Nebstdem liegt derselben auch die Revisson
der einer Cenfur gesetzlich unterworfenen
periodischen Blätter ob, soferne dieses Ge-
schäfst Riemand Andern überwiesen wird.
S. 85.
Die Vollziehung des Edicts über die
Preßfreiheit ist, nach den darin gegebenen
näheren Bestimmungen ausschließend der
Poltzey= Direction übertragen. Der Magi-
strat ist schuldig, dieselbe über alle Gesuche
um Verleihung des Reches zum Buchhan-
del und zur Errichtung von Leihbibliothe-
ken mit ihrer Erinnerung zu hören.