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Behufe Wir die Zahl der zu waͤhlenden
Mitglieder und ihre Vertheilung auf die
einzelnen Classen und Kreise nach den Be-
stimmungen der Werfassungs-Urkunde, und
nach dem Verhälenisse der Bevölkerung Un-
sers Reiches, und des Standes der beson
dern Classen= und Regierungs-Bezirke für
die erste! Versammlung festgestellt haben,
und in der Anlage unter Ziffer I. hier-
mit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Nach den eingesendeten Anzeigen Un-
srer Regierungen berechnet sich die Ge-
sammtzahl der Familien Unsces Reiches auf
760,101 Familien, wonach zufolge der Be-
stimmung des Tit. VI. H. 6. die Zahl der
zu wählenden Abgeordneten in 112., und
mit Einschluß der 3 Acgeordneten der
Universitäten in 115 Mitgliedern bestehet.
Von der auf solche Art bestimmten Zahl
haben sofort gemäß §. 9.:
a) die Classe der adelichen Gutsbesitzer
mit Gerichtsbarkeit ein Achttheil oder
14.
b) die Classe der Geistlichen ein Achttheil,
oder
jene der Carholischen Kirche 0.
der Protestantischen Kirche 5.
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c) Die Classe der Städte und Märkie,
welche nach G. 6. des Stände: Ediets
an dieser Wahl Antheil zu nehmen haben,
und in den Verzeichnisse unter Ziffer II.
besonders benannt sind, ein Viertheil
mit. 28.
d) die Classe der übrigen Landeigenthümer,
welche keine gutsherrliche Gerichtsbarkeie
ausüben, zwey Viertheile mit 50.
e) jede der Universitäten einen oder zu-
sammen 3 Abgeordnete zu wählen, wel-
ches obige Gesammtzahl von 115 Mit,
gliedern bildet.
Die Vertheilung auf die einzelnen
Kreise, welche nach dem Verhälenisse des
Sctandes jeder Classe vorgenommen wurde,
weiset die angeführte Tabelle. Unsere Re-
gierungen haben nunmehr diese Wahlen nach
den Vorschriften des Edicts über die Staͤn-
de= Versammlung sogleich einzuleiten und
das Wahlgescháft mic unausgesetzter Thä-
tigkeit in der Art zu vollführen, daß Uns
selbes bis zum 25. künftigen Monats vol-
Wir er-
warten von Unsern Uncerhanen, daß sie
durchdrungen von dem Gefühle der Wich-
lendet vorgelegt werden könne.