Districts-Gemeinden — Elchstäde.
Districts-Gemelinden. Künftige Berei-
nigung mehrerer nahe gelegener Gemelnden in
Districts-Gemeinden für gemeinsame Zwecke.
S. 5Sz — 83.
Districts-Schul-Inspectionen (prote-
stantische) Beybehaltung der bieherigen Ver-
fassung derselben. S. 439.
Districts-Vorsteher. Aufstellung in den
#bßern Städten, und Obliegenhelten derfel-
ben. S. 6z. 70 — gr. ,
DomanialiCanzleyzuchnvokkungbek
gutsherrl. Einkünfte der Standesherren. S.
210.
Domanial-Gefaͤlle der Gutsherren. S. 264.
Dorfs-Polizey. Besorgung durch den Se-
meinde--Vorsteher. S. 88 — 90.
Dotattion. Fortbestand der mittelst An-
weisung eines ganzen Güter-Compleres un-
mittelbar aus einer konigl. Dotation entstan-
denen Herrschafts-Gerichte. S. 3317.
E.
Ebenbürtigkelr der mittelbar gewordenen
ehemals reichsständischen fürfllichen und gräf-
lichen Häuser. S. 1899.
Ehen. Religions-Verhältnisse der Kinder aus
gemischten Ehen. S. 15z — 155.
Ehegerichtssachen (streltige) Verhandlung
derselben in den standesherrlichen Gebicten.
S. 206.
Ehestreltigkelten. Competenz hlerüber ben
gemischten Ehen S. 474 — 476.
Ehrenwachen. Recht der Standesherren zur
Haltung derselben. S. 105.
Ehrenzeschen. Verbot der Annabme ven
Ehrenzeschen elner auswärtigen Macht. S. 170.
Die Uebertretung dieses Perbdols zieht den
PVerlust des Staatsdurgerrechts als Strafe
nach sich. S. 144.
Eichstädt. Jutheilung der bischdflichen Klrche
daselbst zur Metropolitan-Klrche zu Bam-
berg, als Suffragan-Kirche. S. 40 — 404.
Eid — Episcopat.
Eld des Köusgs dey dem Reglerungs Antritte
S. 137. —
Des Reichs-Verwesers. S. 09.
Der Erhbischöfe und Bischbfe S. 432 — 434.
Der Mitglieder der Stände= Versammlung
S. 132 — 133.
Der Wähler der Abgeordneten zur Staͤnde-
Versammlung S. 355. .
DecetaaködlmcrbeyihrerAcistellttng,so
wieallecStaatsbükqekbeyil)»k-Jlnsäflig-
machungundbeyderallgemclucukaudeis
Huldigung. S. 137 — 138.
Der Beamten der Standesherren, S. 195.
Der Beamten der gutsherrlichen Gerlchte
. ihrer Anstellung und Werpflichtung.
238.
Eigenthum. Ausschlleßung der Gutsherren
von dem Bezug elnes erdlos gewordenen Prl-
vat-Eigenthums. S. 266.
Eigenthumsfähigkeit der als öfwentliche
Corporationen aufgenommenen Kirchen. S. 162.
Elgenthumsrechte der Standesherren. S.207
der Gutsherren. S. 232.
Einguartierungen. Befvorgung derselben
in den Städten durch den Magistrat. S. 70.
Befrepung der Standesherren von den Ein-
quartierungen königl. Truppen, in den
von ihnen dewohnten Schldfsern. S. 105.
Anthell der Polizen-Dlrectlon in München,
dann der kbnigl. Commissarlen in Städten
1. und II. Classe an dem Einguartie-
rungswesen. S. 60s — 609.
Einstandsrecht (grundherrliches). Wbschaf-
fung S. 225.
Entlassung der Staatsdiener. S. 337, 341
343.
Der Patrimonlal-Gerlchtshalter und Actuare
durch die Gutsherren. S. 244.
Eplscopat. Ausübung des obersten Epls=
copats und der daraus hervorgehenden Lel-
tung der protestantischen innern Kirchen-Ange-
legenhelten durch eln Ober-Consisiorium S. 437.