Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

Schulen 
— Sicherheit. 
Tllgung der Gemeindeschuldten. Mitwirkung 
der Gemeinde= evollmächrigten. S. 77. 
Auescheidung der auf den mediatisirten Kür- 
stenth#umemn, Gafschaften und Herrschaf- 
ten haftenden Schulden. S. alo — àlr. 
Schulen, Schulwesen. Ergänzung der 
Schus Anstalen aus den Ueberschüßen des 
Rirchen-Vermdgens. S. 16. 
Mitwirkung in der Aufsicht auf das Schul- 
wesen in den Rural-Gemeinden von Seire 
der Ortepfarrer, S. 81. — von Seite des 
Gemeinde-Ausschußes. S. 85. 
Rechte und Obliegenbeiten der Gutsherre#n 
in An sehung der Schulen. S. 225 — 226. 
256. 
Einw#kung des protestantischen Ober-Con- 
sisto fums und der untern Consistorlen auf 
die Schulen in ihren Bezirken. S. 443. 
Schul-Inspectionen (protestantische) Bey- 
behaltung der bisherigen Verfassung derselben. 
S. 439. 
Schullehrer. Deren Verwendung in den Rural- 
Gemeinden als Gemeinde-Schreiber. S. gr. 
Schulvermbsen Verwaltung desselben in 
den standetherrlichen Gebieten. S. 206. 
Schu na Aufnahme derselben durch 
den Magistrat. S. 70. 
Einwilligung "nsn Gemeinde-Ansschußes in 
den Rural-Gemelinden zur Aufnahme von 
Schutzverwandten. S. 85. 
Seminarien Cbischbfliche.) Zeren —“Nih 
Erhaltung und Dotation. 
Sequestration der Güter 5% in Kolge eri- 
mineller Untersuchung verurtheilten Standes- 
herren. G. 194. - 
Sicherbelt der Person, des Eigenthums, und 
der Rechte. Gewährleistung des Staats. S. 
116 — 117. 
Lufeechtbaltung der öffentlichen Ruhe und 
Eicherheit durch die kand= und Palrimonlal- 
Gerichte. S. 253- 
Siegelmäßigkeit — Scaatediener. 
Siegelmäßigkest. Genuß der Rechte der- 
selden von Seiten des Adels, der Cell'gial- 
Rärthe und der mit diesen in gleicher Cate- 
gerie stehenden höhern Beamten S. 1230 — 
121. 217. 
Nähere Bestimmungen über die Stegelmäffg- 
keit im Edict vom 26. May 1818. S. 
335 — 337. 
Stmultan-Gebrauch der Klrchen. S. 175 
— 180. 
Sitten. Entfernung der Buͤcher, deren Inhalt 
den guten Sitten zuwider ist. S. 430 — 432. 
Spever. Zuthellung der blschdflichen Kirche 
daselbst, als Suffragan-Klrche, an die Metres 
polltan-Kirche zu Bamberg. S. 40. 40 
Staats-Auflagen. Anträge hierüber in der 
Stände= Versammlung. S. 156. 
Staats-Beamte. Klage der Stände gegen 
Staats-Beamte, se wie gegen 
Staats. Bebbrden e gVerle dang der 
Staats-Verfassung. S. 1 
Staatse-Beduͤrfniß. k% einer ge- 
nauen Uebersicht an die Stände, und Prüfung 
derselben. S. 137. 
Staats-Bürgerrecht. Vortedingangen zur 
Ausäbnog des Staats-Bürgerrechts. S. 115 
— 116. u. 143 — 144. 
Perlust des Staats-Bürgerrechts. S. r#44. 
Erforderniß deoselben zum Recht der kockti- 
gen Miutwirkung bey den Gemeinde-Wah- 
len. S. 470. 
Staatsdsener. Olenstes: Verhalenise und 
Pensions-Ansprüche S. 1 
Nähere Bestimmungen #er die Perhältnisse 
der Staatsdiener, vorzüglich in Bezlehung 
auf den Stand und Gehalt im Edict vom 
26. May 1818 S 333 — 348. 
Beschrönkung der Staarsbdlener binsichelich 
des Drucks von Schriften, und der Tbeil- 
nhe an ausländischen Zeitschriften. 
. 183. 
3.
	        
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