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Gesetzblatt
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für das
K öhni gre i
ch Baiern
X. Stück. München, Somnabends den 7. August r870.
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Inhalt.
Zlaanz-Seseh fuͤr die Periode 1819)25 nebst dem dazu gehoͤrlgen Fluanz-Etat über Ausgabe und Ein-
nahme; (Vlerte Beylage zum Abschiede fuͤr die Staͤnde-Versammlung des Koͤnigreichs
Balern.)
Finanz-Gesetz Tirel I.
für dle Festsetzung der Staats-Ausgaben.
Periode 18107/:5 1.
nebst dem dazu gehoͤrigen Finanz-Etat uͤber
Ausgabe und Einnahme.
Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben auf den Antrag Unsres Staats=
Ministeriums der Finanzen, nach Verneh-
mung Unsres Staats-Rarhs, mie dem
Bepyrathe und — so vlel die Erhebung der
direkten, Veraͤnderung der indirekten Steuern,
dann die Aufnahme neuer Anleihen betrifft, —
mit Zustimmung der Lieben Getreuen, der
Staͤnde Unsres Reichs, uͤber die Staats-
Einnahmen und Staats= Ausgaben für die
sechs nächsten Finanz-Jahre, vom 1. Okto-
ber 1810 bis lezten September 19825 be-
schlossen, und verordnen, wie folgt:
Die sämmtlichen Staats: Ausgaben sind
auf die jährliche Summe von 31,017, 0 fl.
festgesetzt.
2.
Die besondere Verwendung und die fuͤr
die einzelnen Ministerien bestimmten Etats-
Summen enthält die Zusammenstellung Bey-
lage A.
3.
In so fern die Unterhaltung der Armee
in dem Stande, welchen die Erfuͤllung Uns-
rer Bundespflichten erfordert, nach voraus-
gegangener genauer Pruͤfung durchaus mit
der in der Zusammenstellung aufgenommenen
Summe von 7,0740000 fl. nicht erzlelt wer-
den kann, so behalten Wir Uns nach der in
Unsrem Abschiede hlerüber gegebenen nähe,
ren Erklärung bever, dasjenige, was über
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