Full text : Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Erster Band. Deutsches Reich. (1)

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Bleibt  also  noch  jährliche  Total-Einnahme
23,883  Pf.,  wovon  wieder  abzuziehen:
Verwaltungskosten  3999  Pff.
Perpetuirliche  Pensionen  und  inzcluen  Personeu
  gemachte  Verwilligungen.  ..  41795
Salarien  fuͤr  die  Aufseher  der  Gefaͤngnisse,  Kastelle

  ꝛc.  .  ..  991
Salarien  für  Richter  und  andere  Beame  in
Walkes  4446

Taren-Kommissarien  und  Vorsile  bei  ihrem

Amt..  4122

42,555  Vf.

Nach  Abzug  dieser  Summe  bleibt  endlich  noch  reiner
  Ertrag  40,830  Pf.

Dieß  ist  also  das  ganze  Einkommen  von  130  Maierhoͤfen
  (manors),  ungefähr  52,000  Morgen  (acrcs)  Ackerland,
Wiesen  und  Weiden,  ungefähr  1800  Häusern  in  London  und
Westminster,  und  ungefähr  450  Häusern,  Mühlen  und  Bauernbütten
  in  verschiedenen  anderen  Theilen  von  England.  Wie
viel  müßte  sich  hier  nicht  noch  thun  lassen  zu  Verbesserung
der  öffentlichen  Einnahme  ?  *)

Miethkutschen.  1662  gab's  300  Miethkutschen  in
London  und  Westminster,  und  was  sie  Concessionsgeld  bezahlten,
  wurde  zur  Erhaltung  der  Wege  und  Kanäle  verwendet,
auch  zur  Pflasterung  und  Reinigung  der  Straßen.  Erst  1696
dachte  man  daran,  dieß  als  Quelle  der  Staats-Einkünfte  zu
benutzen.  In  der  ersten  deßhalb  ergangenen  Parlaments-Akte

*)  Erst  durch  eine  Varlaments-Akte  aus  dem  ersten  Regierungs-Jahr
  Georgs  III.  sind  die  königlichen  Domainen,  die  Erb=  und
Temporär-Accise  und  andere  Einkünfte  von  der  Civilliste  zum
National-Einkommen  gezogen  worden.  Die  Krone  erhielt
  dafür  gewisse  bestimmte  jährliche  Summen.