Full text : Der Deutsche Reichstag.

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Erkenntnis  der  staatlichen  und  gesellschaftlichen  Zustände  wesentliche
Dienste  zu  leisten.

Die  Verwaltung  des  Jahres  1871  hat  erhebliche  finanzielle  Ueberschüsse
  sowohl  bei  den  Steuern  als  auch  bei  der  Postverwaltung  ergeben.
Ueber  die  Verwendung  derselben  wird  Ihnen  ebenso  wie  über  die
gesetzliche  Regelung  der  Verwendung  und  Verteilung  der  französischen
Kriegsentschädigung  eine  Vorlage  zugehen.

Ueber  die  durch  den  Krieg  mit  Frankreich  veranlaßten  Ausgaben
der  Staaten  des  vormaligen  Norddeutschen  Bundes  wird  Ihnen,  den
Bestimmungen  der  in  den  Jahren  1870  und  1871  erlassenen  Kreditgesetze
  entsprechend,  ein  Rechenschaftsbericht  erstattet  werden.

Die  mit  der  Regierung  des  Königreichs  Portugal  seit  Jahren
gepflogenen  Verhandlungen  haben  am  2.  März  d.  J.  zum  Abschluß
eines  Vertrags  geführt,  welcher  nach  dem  Vorbilde  der  mit  anderen
Staaten  abgeschlossenen  Handels=  und  Schifffahrtsverträge  die  gegenseitigen
Verkehrsbeziehungen  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten  Nationen
regelt  und,  wie  zu  hoffen,  die  Grundlage  für  die  Anknüpfung  intimerer
und  ausgedehnter  Handelsverbindungen  zwischen  Deutschland  und  Portugal
  bilden  wird.  Der  Vertrag  wird  Ihnen  zur  Genehmigung  vorgelegt
  werden.

Ebenso  eine  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  abgeschlossene
Konsular-Konvention  und  ein  mit  Frankreich  abgeschlossener  Postvertrag,
welcher  die  gegenseitigen  postalischen  Beziehungen  unter  Berücksichtigung
der  Bedürfnisse  des  in  stetem  Wachstum  begriffenen  Korrespondenzverkehrs
  regelt.

Die  Neuordnung  und  Befestigung  der  Verhältnisse  von  Elsaß-Lothringen
  schreitet  in  erwünschter  Weise  vor.  Die  Schäden  des  Krieges
gehen  mit  Hülfe  der  Unterstützung,  welche  nach  dem  Gesetze  vom  14.  Juni
1871  aus  Reichsmitteln  gewährt  werden  darf,  allmählich  der  Heilung
entgegen.  Die  Grundlagen  für  die  deutsche  Verwaltung  sind  gelegt,
die  Rechtspflege  ist  gesichert  und  die  Universität  in  Straßburg  soll  am
1.  Mai  d.  J.  ins  Leben  treten.  Für  den  außerordentlichen  Aufwand,
welchen  die  Einrichtung  der  damit  zu  verbindenden  wissenschaftlichen
Institute  erheischt,  wird  auf  die  Hülfe  des  Reichs  gerechnet  werden
dürfen.  Eine  Uebersicht  der  bisher  erlassenen  Gesetze  und  allgemeinen
Anordnungen,  sowie  über  den  Gang  der  Verwaltung  des  Landes  wird
entsprechend  der  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  9.  Juli  v.  J.  Ihnen
zugehen.“

Da  wegen  des  gleichzeitigen  Tagens  der  Landtage  in  Bayern  und
Württemberg  die  meisten  Abgeordneten  aus  diesen  Ländern  noch  nicht