Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
163 — 164 
t Sollbare Gegenstände. Eingangs-Zoll#lusgangs-Zol Bemerkungen. 
sn von jebems tl. ] Fr oen sedem) f. 
9FKrauenels . spoCk.-258poCt.-1-z 
287desche . . . ——25-— t- 
288«Fküchte,Feldftüchte,alle,wel- 
che inländische Grenzbewohner auf 
ihren eigenchüml. Gründen im Aus- 
lande erbauen, und in ihrem rohen 
Zustande einführen, so wie jene, 
welche ausländische Unterthanen auf 
ihren eigenthüml. Gründen im In- 
lande erbauen, und gleichfalls im 
rohen Zusiande ausführen — frey — frey 
280 Früchte, alle Getreidgattungen: · 
Weizen oder Kern, Fesen, Spelz, — se#. nach der] #xFbis 
Spelg, Korn oder Roggen, Gerste, Pruteg. 15 
Haber und Wicken. ! P. C. 
200„ Bohnen Schaͤffl 6 
àaoss Brein oder Hirse ——8 LdKe# m Aus- 
20 Erbsen . . — —8 1 4%% m ro 1%% 
:d – — — ndelt wird, dann etrit 
33 « Räder-Postk- ftey — 2 das Doppelte der neben- 
3 ; Lirchen p Schaͤfi — 3 tehenden Gebühren ein. 
200„ Erdäpfel und Rüben Ü — —6 
9„ Baum-Friüchte: 
alles gemelne Landobst, auch 
gemeine Nüsse " 5%0% SpoCt—%6# 
29 diese gedoͤrrt, getrocknet. — 14%% —61 
29 „ „ feine, frische, im Lande nicht 
vorhandene, als Citronen, . 
Castanien ic. . . -14o——12- 
zoo,,,,feineaudländische,getrock- 
nete, gedbrrte, als Cibeben, 
Datteln, Feigen ꝛc. . — 3s20 — 123 
3ol„ alle eingesottenen, kandirten— 0— 224 
„ " spann v 6 2 Van· — ## 
Scal utterkräuter fär das Vieh. — frey 5 “t 
303Galanterie-Waaren, worunter 24 4%%%%%i 
nicht allein Gold= und Silber, dann teseht. 
vergoldet und versilberte Waaren 
verstanden werden, sondern über- 
haupts alle Waaren die im Galan- 
terie: Handel unter einander vor- 
kommen, wenn auch ein oder der 
andere Arkikel im Einzelnen geringer 
belegt wire[32o|— —50 
  
  
  
  
15 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.