Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

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g. 8. messenen Anzahl von Wechsel-Notarien und 
Sensalen demnächst verfügt und zur äf- 
ir diejenigen Gebietstheile, in wel- 
Fir diefenig " beil, fentlichen Kenntniß gebracht werden. 
chen das Wechselrecht nun erst eingeführt 
wird, soll die den betreffenden Wechselge- Gegenwärtiges Gesetz soll durch das 
setzen entsprechende Bildung der Gerichts: Gesebblatt bekannt gemacht werden. 
Behörden erster und zweyter Instanz, die Gegeben, Tegernsee den eilften Sep- 
Bestimmung der denselben anzuweisenden tember im Jahre eintausend achthundert 
Bezirke, so wie die Bestellung einer ange= fünf und zwanzig. 
Maximilian Joseph. 
Graf v. Reigersberg. Fürst v. Wrede. Grafv. Rechberg. Grafv. Thürheim. 
Frhr. v. Lerchenfeld. Graf v. Törring. Frhr. v. Zentner. v. Maillot. 
Nach dem Befehle Sr. Majestät des Königs: 
Egid v. Kobell, 
Königlicher Staatsrath und General-Sekretär.
	        
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