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für das
Köni gre i
ch Baiern.
X. Stück. München, Freytags den 23. September 1325.
Inhalt.
Gesetz, die Aushebung einiger Bestimmungen des Reglements für den Geschäfstsgang der Justizämter im
Füurstenthume Leiningen vom 31. August 1615. betr.
Stêinde-Versammlung.
Achte Beilage zum Abschiede für die
Gesettz,
die Aufhebung einiger Bestimmungen des Regle-
ments für den Geschästsgang der Juslizämter
im Fürstenthume Leiningen vom 31. Au-
gust 1815 betreffend.
Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben Uns über die Beschwerden,
welche die Vorsteher sämmtlicher Gemeinden
der Fürstlich Leiningenschen Herrschaftsge-
richte Amorbach und Miltenberg im Unter-
Mainkreise gegen einige Bestimmungen des
im vormaligen Fürstlich Leiningenschen Ge-
biete als Gesetz publicirten Justizämter-Regle-
ment vom 31. August 1905 erhoben haben,
auf Bericht sowohl der Regierung des Un-
ter= Mainkreises, als der Fürstlich Eeinin=
genschen Justiz Kanzley Vortrag erstatten
lassen, und Uns bewogen gefunden, nach
Vernehmung Unseres Staatsrathes, mit
Bepyrath und Zustimmung Unserer Lieben
ung Getreuen, der Stände des Reiches, zu
verordnen, wie folgt:
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