Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

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D. Die Bildung der Kammer der Reichd- 
Raͤthe betreffend. 
Dem von Uns an die Stände ge- 
brachten Gesetzes= Entwurfe über die Bil- 
dung der Kammer der Feichsräthe haben 
Wir auf erfolgte Zustimmung beyder Kam- 
mern schon am 9. März d. J. Unsere 
Sanction ertheilt, und das darnach aus- 
gefertigte Gesetz durch das Gesetzblatt vom 
10. des nämlichen Monats im II. Stücke 
verkünden lassen. 
C. Die Anwendung der in dem F§. 5. des 
Edicetes über das Indigenat Bepl. 1. zur Verf. 
Urk. enthaltenen Bestimmungen betr. 
Wir haben zur Beseitigung der Zwei- 
fel und Anstände, welche bey der Anwen- 
dung der in dem F. 5. der J. Veylage zur 
Verfassungs-Urkunde enthaltenen Vestim- 
mungen sich ergeben hattem, nach dem von 
den Ständen Uns vorgelegten Gesammt- 
Beschluße über den desfalls an sie gebrach- 
Veoliten Geseg-Entwurf das unter Zifsfer 1. 
n anliegende Gesetz erlassen. 
D. Die Competenz--Conflicte betreffend. 
Indem die Stände zu dem Gesetz= 
Entwurfe über die Compctenz-Conflicte 
mehrere Modifikationen rorgeschlagen ha- 
ben, durch welche das dem Könige zuste- 
bende Necht der Bildung der öffentlichen 
  
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Stellen und Behörden und der Ernennung 
zu diesen beschränkt werden soll, sind die- 
selben aus den Gränzen ihres versassungs- 
mäßigen Wirkungskreises herausgetreten. 
Wir sehen Uns daher — in der treuen 
und festen Bewahrung der Prärogative der 
Krone eine eben so heilige Pflicht, als in 
der gewissenhaften Aufrechthaltung und Be- 
schirmung der Rechte der Stände, und der 
einzelnen Staatsgenossen erkennend, — mit 
Bedauern in die Nothwendigkeit gesetzt, 
diesem Gesetz-Entwurfe Unsere Genehmi- 
gung zu versagen, in welchem Wir den 
Ständen und Unserem Volke eine neue 
Gewähr für die Handhabung der Gesetze 
und für die Befestigung des Rechtes zu 
verleihen beabsichtiget hatten. 
Die Erfällung Unserer wohlmei- 
nenden Absichten und gerechten Erwartun- 
gen wird einem künftigen Landtage vorbe- 
halten bleiben. 
E. Die Militärgerichksbarkeik in bürgerlichen 
Nechtssachen betr. 
Den Modisikationen, welche von den 
Ständen bey ihrer Zustimmung zu dem 
Gesetz: Enkwurfe über die Militärgerichts- 
barkeit in bürgerlichen Rechtssachen bean- 
tragt worden sind, haben Wir Unsere 
Genehmigung ertheilt, und dem zu Folge 
das Gesetz Ziffer 2. auofertigen, 
* Benyl. 
und in 2.
	        
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