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Kachdem die Angabe des Inhaltes der
Ladung oder der einzelnen Colli aus der
schriftlichen Declaration der Zollpflichtigen
ausgemittelt ist, wird zur Abwägung der
einzelnen Stücke geschritten, wofür bey
Zollämtern an Waaggeld 2 kr. vom Sporco'
Centner, bey Hallämtern aber, weil die da-
hin gelangenden Ladungen schon an der
Gränze im Ganzen abgewogen worden sind,
nichts weiter entrichtet wird.
S. 64.
Hierauf erfolgt die innere Besichtigung
der einzelnen Stücke, gleichviel, es seyen
die Gegenstände zollfrey oder nicht, wenn
nicht als Inhalt derselben Güter angegeben
sind, von welchen der höchste Zollsatz zu
erheben ist.
#. 05.
Der hierauf zu berechnende Eingangs-
Zoll muß auf der Stelle baar erlegt wer-
den. Den Zollschein hat der Empfänger
sogleich an die hierzu ermächtigte, auf dem
Zollschein bemerkte Person, oder, wo eine
solche nicht auf der Stelle ist, an die an-
wesende Zollwache gegen einen Zollgegen-
schein abzugeben.
K 00.
Sobald der Zollpflichtige im Besitze
dieses Zollgegenscheines ist, der ihm in
derselben Stunde, da er den Zollschein ab-
gegeben hat, eingehändigt werden muß,
kann er über die verzollten Güter frey ver-
fuͤgen.
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67.
Namentlich ist für die Frachten von
verzollten Gütern, wie von einheimischen,
nicht erforderlich, daß sie vor die Halläm-
ter der Orte, von denen sie abgehen, oder
zu denen sie kommen, geführt werden.
g. 68.
Auslaͤndischen Frachtfuͤhrern, welche
den Eingangszoll entrichtet haben, weil ihre
zur Durchfuhr bestimmte Ladung nicht als
durchgehend behandelt werden konnte, ist
diese Entrichtung auf ihrem Reisepasse zu
bezeugen.
Reisende, mit Ausschluß der Handels-
Reisenden, welche über die Gränze herein-
kommen, haben, ohne zu einer Declara-
tion verbunden zu seyn, bey dem Zollamte
die zollbaren Waaren, welche sie mit sich
führen, zum Eingange zu verzollen; wenn
sie aber erklären, daß ihnen die dem Zolle
unkerworfenen Waaren unbekannt seyen,
so ist ihnen sogleich der bestehende Zollta-
rif mit Höflichkeit vorzuzeigen. Die Zoll-
Aemter sind, wenn sie Verdacht haben,
daß Waaren zum Handel eingeschmuggelt
werden, befugt, die Kutschen und Koffer
der Reisenden öffnen zu lassen, und sie
zu untersuchen; jedoch haben sie die Rei-
senden durchaus mit Anstand zu behandeln,
und genaue Sorge zu tragen, daß bey der
Visitirung kein Gegenstand der Reisebedürf-
nisse Schaden leide. Die Kleidungsstücke
und alles Gepäcke der Reisenden, so wie