21
demselben den an Uns gebrachten Wunsch
zu F. 3. dieses Gesetzes in den G. 5. und
0. aufnehmen lassen.
F. Die Ehrengerichte betr.
Je lebhafter Wir bedauern, daß eine
Vereinigung der Stände über die gemein-
schaftliche Zustimmung zu dem an sie ge-
brachten Gesetz-Entwurfe, die Ehrengerichte
betreffend, nicht statt gefunden habe, um
so mehr werden Wir Unsere beharrlichen
Bestrebungen dahin richten, dem mit der
Neligion, dem Sitten-Gesetze und der bür-
gerlichen Ordnung gleich unverträglichen
Frevel des Zweykampfs mit aller Kraft
und durch ernste Auwendung aller gesetzlich
Uns zu Gebote stehenden Mittel Einhalt
zu thun.
G. Die Einführung der Landräthe betr.
Wir haben die zudem Gesetz-Entwurfe
über die Einführung der Landräthe bean-
tragten Modifikationen genehmigt, und
Benl. demzufolge das beyliegende Geses Ziff. .
sanctionirt.
Dabey ist
1) dem Antrage, daß der Staat auch in
Ansehung seiner Rustikalien zu den
Kreislasten beytragspflichtig erklärt
werde, durch Einschaltung der geeig-
neten Anordnung in dem 8. 4. des
Gesetzes entsprochen worden.
2) Nach dem weiteren Wunsche der Stän-
de werden Wir die Verfügung tref-
fen lassen, daß in den Regierungsbe-
zirken diesseits des Rheins bis zum Ab-
laufe der zweyten Finanz-Periode die
Regiekosten der Landräthe aus der
Staatscasse vorschußweise bestritten
werden.
II. Die Ausscheidung der allgemeinen Staats-
Ausgaben von den Ausgaben der einzelnen Re-
Zicrungsbezirke, und die Bildung der den letz-
keren zuzuwendenden Fonds betr.
Den von den Ständen Uns überge-
benen Gesammt-Beschluß über den Gesetz-
Entwurf, die Ausscheidung der allgemei-
nen Staats-Ausgaben von den Ausgaben
der einzelnen Regierungsbezirke, und die
Vildung der den Leßteren zuzuwendenden
Fonds betr., haben Wir in Erwägung ge-
zogen, und demzufolge diesem Gesetz-Enk-
wurfe, so wie derselbe sich nunmehr nach
den beantragten Modifikatjonen gestalten
würde, Unsere Genehmigung nicht zu
ertheilen beschloßen.
I. Die Ergänzung des stehenden Heeres betr.
Oas nach den Vorschlägen der Stän=
de und mit Rücksichtnahme auf die Wün-
sche und Anträge derselben abgefaßte, von
Uns genehmigte Gesetz über die Ergän-
zung des stehenden Heeres lassen Wir hie
unter Ziffer A. beyfügen.
(3)
kgerl.
4.