Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

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8. Verwendung des Erloͤses ans verkauften 
Nealitäten und Reneen des Staatcs. 
Wir genehmigen, daß den über den 
Erlös aus vecäußerten Realitäten und Ren- 
ten des Staates zustellenden Rechnungen 
jederzeit Nachweisungen über den Ertrag: 
a) der veräußerten Gegenstände, 
bey sder 
E-#ebrs# 4 4 (#. ( 
ts sse ange- 
d) der daraus erlösten und 
St 1 
legten Kaufschillinge, 
ue#e) der damit neu erworbenen Realitaͤ- 
ten und Rechte 
beygefügt werden. 
9. Dotakson der bischöflichen Seminarien. 
Die Errichtung und Ausstattung der 
bischöflichen Seminarien ist zum Theile schon 
vollzogen, zum Theile aber eingeleitet, und 
demnach dem dießfallsigen Wunsche der 
Stände bereits entgegen gekommen. 
10. Errichtung eines proteskantischen Prediger- 
Seminars. 
Auf den Wunsch der Errichtung eines 
protestantischen Prediger-Seminars, werden 
Wir besondern Bedacht nehmen lassen. 
11. Unterstühungen der Pfarrgeistlichkeit im 
Nheinkreise. 
Auf die Unterstützung der katholischen 
und protestantischen Pfarrgeistlicheeit ira 
32. 
Abeinkreise ist bereits in dem noch kaufen= 
den Verwaltungsjahre 1823 Pedacht ge- 
nommen worden, was Wir auch kuͤnftig 
zu thun vorhaben. 
12. Beyträge zur Unterstützungscasse und zum 
Pensionsfond für die protestant. Geistlichkeit- 
In Beziehung auf die wegen Bemil- 
ligung von Beyträgen zu der Untersta- 
tzungscasse und dem Pensionsfonde für 
die protestantische Geistlichkeit an Ung 
gebrachten Anträge der Stände haben 
Wir vor, ebenfalls Bedacht zu nehmen. 
15. Nevisson der Tarordnung und des Stem- 
pelgesetzes. 
Das längst anerkannte und von den 
Ständen aufs Neue in Anregung gebrachte 
Bedürfniß einer sorgfältigen Revision der 
bestehenden Gesetze über die Tax= und Stem- 
pelgefälle wird Unserer Beachtung nicht 
entgehen. 
14. Nückstände bep deit dirccten Steuern. 
Die empfindlichen Nachtheile, welche 
aus der Anhäufung der Räckstände bey den 
directen Staats-Auflagen für die Steuer- 
pslichtigen unvermeidlich hervorgehen, haben 
längst Unsere Aufmerksamkeit auf sich ge- 
zogen. 
Da diesen Nachtheilen nur durch eine 
streng geordnete Erhebung der besagten Steu- 
ern wirksam begegnet werden kann, so lie-
	        
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