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Brandversicherungs-Anstalt.
Unsere betreffenden
werden die Antraͤge:
Staatsministerien
a) der Brandversicherungö-Anstalt volistaͤn-
dige Brief= und Geld-Porkofreiheit zu be-
willigen,
b) die Kreiskassen und die Rentämter anzuwei-
sen, daß sie durch Geld= Asfignationen
die Geldsendungen der besagten Astalt
erleichtern und minder kostbar machen —
vorerst einer ndheren Würdigung unter-
zirhen und Unsere besondere Entschlie-
ßung darüber erholen.
Uebrigens werden Wir die betreffenden Be-
hörden anweisen lassen, mit greßter Strenge dar-
auf zu wachen, daß bei Brandversicherungen
beweglichen und unbeweglichen Gutes die Ab-
. schätzung der Gegenstände stets nur nach ih-
rem gegenwärtigen Werrhe und Justande ge-
schehe.
2.
1Fe uer-Polizei.
Es ist Unser ernstlicher Wille, daß die
Werordnungen uͤber die Feuer-Polizei mit aller
Strenge gehandhabt werden. Wir befehlen Un-
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seren obern Polizeistellen, diesem Verwaltungs=
Zweige, bei welchem die Personen und Gi-
ter Unserer Unterthanen so sehr betheiliger
sind, eine geschärfte Aufsicht zu widmen, und
gegen die, zur Vollziehung der erwähnten Ver-
ordnungen verpflichteten Beamten und öffent-
lichen Diener bei wahrgenommener Nachlässig=
keit mit Kraft und Nachdruck einzuschreiten.
3.
Revision der Gewerbs= und
liensteuer.
Fami-
Wir werden die Revision der Gewerbs-
und Familiensteuer vornehmen, und das Er-
gebniß den Ständen vorlegen lassen.
4.
Brücken= und Pflaster gel der.
Der Antrag wegen der von den Srtädten
und Märkten zu erhebenden Brucken= und
Pflastergelder hat bereirs durch die Beschlüsse
über die Ermächtigungen im Jollwesen seine Be-
scheidung erhalten.
5.
Die Herstellungdes Bades in Steben.
Wir werden den Vollzug Unserer we-
gen Herstellung des Bades in Steben bereits
erlassenen Verfügungen, und die weiteren zu die-
sem Zwecke erforderlichen Einleitungen anordnen.