XIX
Wiederherstellung der Festung Ingolstadt.
VII. Beylage zum Absch. für die Stände-
Versammlung. S. 01 — 68. (Bezug=
nahme im Abschiede hierauf S. 0.)
Festungsban-Dotationokassa. S. 63
— 65. Art. III.
Feuerpolizey. Königliche Erklärung auf
den hinsichtlich der Fenerpolizen gestellten
Antrag der Stäme. S. 10 und 2o.
Filialbauten der bayer. Hypotheken= und
Wechselbank; welche Pr##legien sie ha-
ben. S. 32. Für sie gilt das Augsbur=
ger Wechselrecht. S. 35. 9. 0.; haben
ihren Gerichtsstand bey dem Handekls=
und Wechselgerichte, wo sie ihren Sit
baben. S. 85. 6. 9.
Flurwächter. S. 130. 6. 25.
Friedensgerichte. Erkennende Behörden
im Rbeinkreise bey Centraventionen ge-
gen die Zollordnung. S. 102. 5. 15. b.
G.
Gebäude. Für den Dienst des k. Hofes
bestimmte Gebände. Beylage zum Ge-
feblatt Nr. 2. v. 0. Julo 195 3. S.
der Veylage 1 — 10.
Gemeinde-Angehörige, werden eingetheilt.
S. 111. . 2.
Gemeinde-Anusschuß, llebt in Landgemein-
den das Berufungs= und Einwilligungsrecht
bey Anfößigmochungs= und Verehelichungs-
fällen. S. 144.
Gemeinde = Bevollmächtigte, wählen
den Mag'strat. S. 120. 6. 11., haben
das Cinsichtc= und GErinnerungörecht bey
xx
den ihnen vorzulegenden Rechnungen uͤber
Verwaltung des Gemeinde= und Stf-
tungs-Vermögens. S. 121. 6. 12.
Gemeinde-Vevollmächtigte, Personen,
welche von der Funktion eines Gem.-Bev.
dusgeschlossen sind. S. 123. 6. 15. ; Ersatz-
leute derselben 6. 10. S. 124; sie ver-
treten die Gemeinde bey Ansäßigmachungs-
und Verehelichungs-Fragen. S. 124.
6é. 17. a. Ihre Bemerkungen ftad bey
Abstimmungen des Magistrats zu berück-
sichtigen. S. 125. 5. 18. Vestrafung
dersetben. S. 125. 6. 10. Ueben das
Necht der Verusung und Einwilligung
bey Ansäßigmachungs= und Vereheli-
chungöfällen. S. 143.
Gemeinde-Forensen. S.
Nr. 4.
Gemeindegründe. Bestimmungen über die
zur Zeit noch nicht vennheilten Gemeinde-=
gründe. S. 113 — 115. 5. 6.
Gemeindepfleger. Wahl derfelben. 5. 22.
S.
112. 6. 2.
Gemeinde= und Lokal-Stiftunge-Ver-
mögen. Verwalkung desselben. S. 120.
6. 24.
Gemeinde-Streitigkeiten, werden ent-
schieden. S. 130. 132. &. 26.
Gemeinde = Verwaltungs-Ausschuß,
Bestimmung hierüber und Vildung des-
selben. S. 127. 123. 6. 21.
Gemeinde-Vorsteber. Bestimmung über
die Wahl derselben. S. 128. 120.
6. 22., haben die Aufsicht über Flur=
und Markungs-Gränzen. S. 130. §. 25.
Gemeindewesen. Gesetz, die Reoision der
Verordnung vom 17. May 1318, die