Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

XIX 
Wiederherstellung der Festung Ingolstadt. 
VII. Beylage zum Absch. für die Stände- 
Versammlung. S. 01 — 68. (Bezug= 
nahme im Abschiede hierauf S. 0.) 
Festungsban-Dotationokassa. S. 63 
— 65. Art. III. 
Feuerpolizey. Königliche Erklärung auf 
den hinsichtlich der Fenerpolizen gestellten 
Antrag der Stäme. S. 10 und 2o. 
Filialbauten der bayer. Hypotheken= und 
Wechselbank; welche Pr##legien sie ha- 
ben. S. 32. Für sie gilt das Augsbur= 
ger Wechselrecht. S. 35. 9. 0.; haben 
ihren Gerichtsstand bey dem Handekls= 
und Wechselgerichte, wo sie ihren Sit 
baben. S. 85. 6. 9. 
Flurwächter. S. 130. 6. 25. 
Friedensgerichte. Erkennende Behörden 
im Rbeinkreise bey Centraventionen ge- 
gen die Zollordnung. S. 102. 5. 15. b. 
G. 
Gebäude. Für den Dienst des k. Hofes 
bestimmte Gebände. Beylage zum Ge- 
feblatt Nr. 2. v. 0. Julo 195 3. S. 
der Veylage 1 — 10. 
Gemeinde-Angehörige, werden eingetheilt. 
S. 111. . 2. 
Gemeinde-Anusschuß, llebt in Landgemein- 
den das Berufungs= und Einwilligungsrecht 
bey Anfößigmochungs= und Verehelichungs- 
fällen. S. 144. 
Gemeinde = Bevollmächtigte, wählen 
den Mag'strat. S. 120. 6. 11., haben 
das Cinsichtc= und GErinnerungörecht bey 
xx 
den ihnen vorzulegenden Rechnungen uͤber 
Verwaltung des Gemeinde= und Stf- 
tungs-Vermögens. S. 121. 6. 12. 
Gemeinde-Vevollmächtigte, Personen, 
welche von der Funktion eines Gem.-Bev. 
dusgeschlossen sind. S. 123. 6. 15. ; Ersatz- 
leute derselben 6. 10. S. 124; sie ver- 
treten die Gemeinde bey Ansäßigmachungs- 
und Verehelichungs-Fragen. S. 124. 
6é. 17. a. Ihre Bemerkungen ftad bey 
Abstimmungen des Magistrats zu berück- 
sichtigen. S. 125. 5. 18. Vestrafung 
dersetben. S. 125. 6. 10. Ueben das 
Necht der Verusung und Einwilligung 
bey Ansäßigmachungs= und Vereheli- 
chungöfällen. S. 143. 
Gemeinde-Forensen. S. 
Nr. 4. 
Gemeindegründe. Bestimmungen über die 
zur Zeit noch nicht vennheilten Gemeinde-= 
gründe. S. 113 — 115. 5. 6. 
Gemeindepfleger. Wahl derfelben. 5. 22. 
S. 
112. 6. 2. 
Gemeinde= und Lokal-Stiftunge-Ver- 
mögen. Verwalkung desselben. S. 120. 
6. 24. 
Gemeinde-Streitigkeiten, werden ent- 
schieden. S. 130. 132. &. 26. 
Gemeinde = Verwaltungs-Ausschuß, 
Bestimmung hierüber und Vildung des- 
selben. S. 127. 123. 6. 21. 
Gemeinde-Vorsteber. Bestimmung über 
die Wahl derselben. S. 128. 120. 
6. 22., haben die Aufsicht über Flur= 
und Markungs-Gränzen. S. 130. §. 25. 
Gemeindewesen. Gesetz, die Reoision der 
Verordnung vom 17. May 1318, die
	        
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