XXIX
Vom beladenen S.
vom unbeladenen. S.
Lastfuhrwerke. A.
124— 175; B.
175.— 177.
Taxatoren, werden bey Steuer-Nachlässen
beeidigt auf das Steuer= Nachlaß=Geseb.
S. 52. 6. 6.
U.
Uebersiedlungen. Bestimmungen hierüber
S. 170. é. 6.
Untermainkreis. Erforderliches Grundund
Häuser= Steuer-Minimum zur Verehrlichung
und Ansäßigmachung im Untermainkreise
S. 137.
V.
Verehelichung. Siehe Gesetz über Ansäßigmachung
und Verehelichung. S. 133 ff.
Vindikation der Gerichtsbarkeiten.
Siehe Gerichtobarkeit.
W.
Waldstreu. K. Erklärung auf den Antrag
der Stände wegen Aufbebung der Prozesse
über die Woldstreu, so weit solche
auf unvordenklicher Verjährung beruhen.
S. 22 Nr. 11.
Wechselbank. Siehe Hypotheken= und Wechselbank.
Wechsel-Ordnung. Siehe Augsburger
Wechselordnung. «
XXX
Wechsel-Recht. Augsburger Wechsel-Recht
gültig für die bayerische Hypotheken= und
Wechselbank und deren Filialbanken. S.
65. 6. 0.
Wegseld. I. Tarif S. 174 — 176. II.
Zuäßliche Bestimmungen S. 170—177.
III. Befreyung von demselben S. 177.
IV. Erhebung desselben S. 173.
Weggeld-Defrandationen.
derselben. S. 180. V
Bestrafung
3.
Zollordnung. Gesetzliche Bestimmungen die
Verlebung der Zollordnung und die Bestrafang
dieser Verletzungen bekreffend.
XVI. Beplage zum Absch. f. d. Se. V.
S. 140 — 108. (Bezugnahme im Abschiede
S. 15 b.)
— — Strofbestimmungen S. 151 ff. Hoftung
rücksschtlich der Geldbuße und des Ersapes
für Gefährdungen und Uebertretungen
S. 158. 6. 3. Wie vermögenslose
llebertreter der Zollordnung und ihre
Gehülfen zu bestrafen seyen. S. 159.
d. 9.
— — Behandlung verlassener Handelsguͤter
S. 100. J. 11. Eintritt der Verjährung
der Untersuchung wegen nicht rechtzeitiger
Vorlage zollamtlicher Papiere.
S. 101. 6. 12.
— — Bestimmung wegen Schadenersatzes und
der Kosten der Untersuchungs -Verhandlungen.
S. 101. 6. 13.