Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

XXIX
Vom  beladenen  S.
vom  unbeladenen.  S.

Lastfuhrwerke.  A.
124—  175;  B.
175.—  177.

Taxatoren,  werden  bey  Steuer-Nachlässen
  beeidigt  auf  das  Steuer=  Nachlaß=Geseb.
  S.  52.  6.  6.

U.

Uebersiedlungen.  Bestimmungen  hierüber
S.  170.  é.  6.

Untermainkreis.  Erforderliches  Grundund
  Häuser=  Steuer-Minimum  zur  Verehrlichung
  und  Ansäßigmachung  im  Untermainkreise
  S.  137.

V.

Verehelichung.  Siehe  Gesetz  über  Ansäßigmachung
  und  Verehelichung.  S.  133  ff.

Vindikation  der  Gerichtsbarkeiten.
Siehe  Gerichtobarkeit.

W.

Waldstreu.  K.  Erklärung  auf  den  Antrag
der  Stände  wegen  Aufbebung  der  Prozesse
  über  die  Woldstreu,  so  weit  solche
auf  unvordenklicher  Verjährung  beruhen.
S.  22  Nr.  11.

Wechselbank.  Siehe  Hypotheken=  und  Wechselbank.


Wechsel-Ordnung.  Siehe  Augsburger
Wechselordnung.  «

XXX

Wechsel-Recht.  Augsburger  Wechsel-Recht
gültig  für  die  bayerische  Hypotheken=  und
Wechselbank  und  deren  Filialbanken.  S.
65.  6.  0.

Wegseld.  I.  Tarif  S.  174  —  176.  II.
Zuäßliche  Bestimmungen  S.  170—177.
III.  Befreyung  von  demselben  S.  177.
IV.  Erhebung  desselben  S.  173.

Weggeld-Defrandationen.
derselben.  S.  180.  V

Bestrafung

3.

Zollordnung.  Gesetzliche  Bestimmungen  die
Verlebung  der  Zollordnung  und  die  Bestrafang
  dieser  Verletzungen  bekreffend.
XVI.  Beplage  zum  Absch.  f.  d.  Se.  V.
S.  140  —  108.  (Bezugnahme  im  Abschiede
  S.  15  b.)

—  —  Strofbestimmungen  S.  151  ff.  Hoftung
rücksschtlich  der  Geldbuße  und  des  Ersapes
  für  Gefährdungen  und  Uebertretungen
  S.  158.  6.  3.  Wie  vermögenslose
llebertreter  der  Zollordnung  und  ihre
Gehülfen  zu  bestrafen  seyen.  S.  159.
d.  9.

—  —  Behandlung  verlassener  Handelsguͤter
S.  100.  J.  11.  Eintritt  der  Verjährung
  der  Untersuchung  wegen  nicht  rechtzeitiger
  Vorlage  zollamtlicher  Papiere.
S.  101.  6.  12.

—  —  Bestimmung  wegen  Schadenersatzes  und
der  Kosten  der  Untersuchungs  -Verhandlungen.
  S.  101.  6.  13.