Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

Gesetzblatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
M. 6. 
  
München, den 9. July 1834. 
  
  
Inha l t2 
Geseyd, die Vervollständigung der strafgeseollchen Bestimmungen in Beziehung auf Urnfistunsen im 
Nr betr. (V. Beplage zum Abschlede für die Ständeversammlung.) 
  
Gesetz, stimmung Unserer Lieben und Getreuen, 
die Vervollständigung der strafgesetzlichen Be= der Stände des Reiches, in Beziehung 
stimmungen in Beziehung auf Brandstiftungen auf die Brandstiftungen im Nheinkreise, 
im Rheinkreise betreffend. beschlossen und verordnen hiemit, wie folgt: 
Ludwig Art. I. 
von Gottes Gnaden König von Bayern 
„2c. 2. Wer sein Eigenthum, ohne Gefahr 
für Menschen oder fremdes Eigenehum, 
Wi haben nach Vernehmung Unse- in der Absicht eines Betruges an Brand- 
res Staatsraihs, mit Beirath und Zu-- kassen, oder sonst in betruͤgerisch er Absicht, 
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