Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

63 
auf den Bau der Festung in Ingolstadt in 
Folge des Landtags-Abschiedes vom 29. 
Dezember 1831. Abschnitt 1. lit. T. aus 
der Defensions: Kasse vorgeschossen worden 
ist, wird auf die Einnahms-Ueberschüsse 
jener beiden Jahre übernommen, und aus 
denselben der erwähnten Kasse, sammt den 
davon verfallenen 5 prCt. Zinsen baar 
vergütet. 
Art. II. 
Für den weiter erforderlichen Auf- 
wand mit Einschluß der Kosten für die 
vollständige Bewaffnung des Platzes und 
füc die Herstellung der Militärgebaude, 
wird Unserem Kriegeministerium auf den 
unüberschreitbaren Betrag von 18,310,000 
fl. ein Kredit eröffnet, welcher in Fri- 
sten nach dem Betrage der jähr- 
lich zu vollführenden Bau= Ueber- 
schläge reali sirt werde. 
Art. III. 
Zur Deckung dieses Aufwands wird bei 
Unserer Scaatsschuldemilgungs-Commis- 
sion, abgesondert von der Hauptschuldentil= 
gungs-Cassa, eine eigene Festungsbau-Do- 
tations-Cassa errichtet, und derselben eine 
besonders hiefür ausgeschiedene jährliche Do- 
tatian zugewiesen, bestehend: 
64 
1) Vom erstenOktober 1833 bis zu 
Ende der dritten Finanzperiode 
a) in demjenigen Betrage der Stem- 
belgefälle, welcher zur Ergänzung des in 
dem Staats-Schuld gsgesetze vom 28. 
Dezember 1831 F. 3. lil b. auf 378,000 fl. 
festgestellten Tilgungs-Fonds der Sctaats= 
Schuldentilgungs-Anstalt nicht erforderlich 
ist; 
b) in dem Ueberschuße der Lotto-Er- 
trägnisse über den im Finanz-Gesetze 
von 183# veranschlagten Betrag von 
1, 100, 155 fl. 
c) in so ferne hiernach die Dotation 
in einem Jahre den Betrag von 800,oo fl. 
nicht erreichen würde, soll der Ersatz bis 
zu dieser Summe von der Central-Staats= 
Kassa aus den Mehreinnahmen ergänze 
werden. 
2) Vom Anfange der vier ten Fi- 
nanz-Pertode an, und auf so“ 
lan geals die jährliche Dota- 
tion erforderlich seyn wird 
a) in der Hälste der oben sub Nro.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.