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daß die definitive Steuer, so wie in
einem Polizey- oder Liquidations
Bezirke das Grundsteuerkataster
geschlossen ist, sogleich in Percep-
tion gesetzt werden soll,
unterliegt solgenden Modifcationen.
". 2.
Die Einführung der definitiven Steuer
in den neu katastrirten Bezirken, soll erst
dann erfolgen, wenn das Grundsteuerkata-
ster in einem ganzen Kreise vollendet ist.
Diesem schließt sich der nächstvollen-
dete Kreis an. Sind zwei Kreise nach den
Normen des Gesetzes vom 15. August 1826
vollendet, so werden periodisch von 5 zu 3
Jahren alle übrigen Bezirke, in denen das
definitive Kataster angefertigt ist, der de-
finitiven Grund-, Dominical= und Káu-
serbesteuerung wit der F. v. bezeichneten
Ausnahme unterzegen.
g. 5.
Ergiebt sich hiebei eine bedeutende Er-
höhung oder Verminderung in dem Rusti-
kalsteuer-Simplum eines Kreises, oder in
der Summe der Nustikalsteuer-Simplen
mehrerer nach dem Geseße von 15. Auguzt
1828 vollendeter Kreise und Bezirke, wel-
che für diese Berechnung immer ein Ganzes
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zu bilden haben, in der Art, daß jene
Differenz wenigstens fünf Prozent des pro-
visorischen Rusticalsteuersimplums beträgr,
so ist die Staatsregierung ermächtigt, in
dem seit dem Jahre 1328 neu catastrirten
Gesammt-Bezirke sene Zahl von Rustical-
steuersimplen erheben, und zwischen den
Staats= und Kreisfonds nach dem beste-
henden Verhäleniße theilen zu lassen, welche
demnach dem provisorischen Rusticalsteuer-
suße aufkommenden Jahresbetrage dieser
Steuergattung nach der Bestimmung des
Finanz-Gesetzes entspricht.
Doch sollen keine kleineren Brüche
von Simplen als à oder uu# angenemmen
und hienach soll die dem bemerkten Jahres=
betrag zunächst kommende Anzahl festgesetzt
werden.
*!“G
Dem Rezarkreise kommt bis zur Ein-
führung der desinitiven Steuer auf Ab-
rechnung ein jährlicher Rachlaß von
100,000 fl. an der Rusticalsteuer zu Gute.
So lange die definitive Steuer nach
dem Gesetze vom 15. August 1829 al-
lein im Rezarkreise bestehen wird; soll, in
so fsern das Simplum der desinitiven Ru-
stikalsteuer den Betrag des provisorischen