Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1834. (7)

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gesetzes vom 29. Dezember 1931 für bau- 
tiche Vollendung eines feuerfesten Biblio- 
thek= und Archivgebudes bestimmte Aus- 
gabe wird Behufs der Erbauung zweyer 
Seitenstügel von der früher festgesetzten 
Summe von 300, oo fl. auf die Summe 
von 500,000 fl. erhöht. 
Art. II. 
Mit dieser Summe soll der Bibliothek- 
und Archivbau in einer allen Zwecken ent- 
sprechenden Weise vollendet werden, und 
weder ein Mehraufwand, noch eine Nach- 
forderung dafür je statt finden. 
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Art. III. 
Der hiedurch sich ergebende Mehrbetrag 
von 200,U00 fl. wird auf die durch F. 11 
lit. I. desselben Gesetzes zum Ankaufe von 
Actien sich bildender Creditvereine bestimm- 
ten, durch das Zustandckommen des Ge- 
setzes über die Bank erlöschenden Credite 
hingewiesen. 
Das Scaatsministerium des Innern ist 
mit dem Vollzuge gegenwärtigen Gesetzes 
beauftragt. 
Gegeben, München den 1. July 1631. 
Lud 
wig. 
Fuͤrst v. Wrede. Frhr. v. Lerchenfeld. v. Weinrich. Frhr. v. 
Gise. Fürst v. Oettingen-Wallerstein. Frhr. v. Schrenk. 
Nach Königlich Allerhöchstem Befehl: 
der 
Staatsrath und General-Sekretär: 
Egid von Kobell.
	        
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