Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

178  Die  Universitäten.

Die  bei  Vermeidang  einer  Gefahr  des  Scheiterns  im  Auge  zu  behaltenden
  thatsächlichen  Verhältnisse  sind  aber  im  Wesentlichen  folgende.  —
Einerseits  muss  die  bereits  durch  Erfahrung  genugsam  erprobte  Abneigung
der  Professoren,  sich  an  einer  solchen  Nachhülfe  für  den  Einzelnen  zu  betheiligen,
  als  nun  einmal  bestehend  hingenommen  werden,  mag  man  sie
nun  billigen  oder  nicht.  —  Andererseits  steht  der  Grundsatz  der  Lernfreiheit,
  in  ihrem  richtigen,  oben  bezeichneten  Sinne  genommen,  als  ein
wesentlicher  Bestandtheil  unseres  Universitätssystemes  fest;  nur  eine  denselben
  schonende  Einrichtung  ist  also  zulässig.  Es  ist  ferner  nicht  zu
übersehen,  dass  die  Hochschulen  sehr  verschiedene  Studienkreise  umfassen;
ferner  dass  auf  besuchten  Anstalten  und  bei  berühmten  Lehrern  die  gleichzeitigen
  Zuhörer  sehr  zahlreich  sein  können,  hier  also  ein  auf  andere
Fächer  oder  für  wenige  Studirende  ganz  wohl  anwendbares  Mittel  durchaus
  ungenügend  und  unanwendbar  wäre.  Sodann  muss  es  immerlin  als  eine
Thatsache  gelten,  dass  wenigstens  zunächst  die  Studirenden  grossen  Theiles
einer  neuen  Einrichtung  abgeneigt  sein  werden,  welche  sie  als  eine  Beeinträchtigung
  ihrer  bisherigen  Freiheit  auffassen  können;  und  dass  eine
Ueberwachung  und  lHerbeiziehung  derselben  bei  der  Vereinzlung  ihrer
Wohnungen  und  bei  der,  sehr  leicht  wenigstens  vorzuschützenden,  grossen
Verschiedenheit  des  Collegienbesuches  und  damit  der  Zeiteintheilung  der
Einzelnen,  grossen  Schwierigkeiten  unterliegt.  Endlich  ist  die  grosse  Zahl
der  Universitäten  und  die  auch  itzt  noch  immerhin  beträchtliche  Anzahl
von  selbstständigen  Staaten,  welchen  dieselben  angehören,  in  so  ferne  von
wesentlicher  Bedeutung,  als  eine  neue  und  ohne  Zweifel  tief  eingreifende,
schwer  durchzuführende  und  auch  beträchtliche  Opfer  erfordernde  Anstalt
sicherlich  nicht  auf  allen  Universitäten  zugleich  und  in  derselben  Weise
zu  Stande  kommen  würde,  die  in  der  alten  Freiheit,  freilich  auch  in
dem  alten  Unfuge,  verharrenden  aber  cine  grosse  Anziehungskraft  bekommen
  und  für  kürzere  oder  längere  Zeit  erhalten  könnten.

Was  nun  aber  die  Auffindung  der  Mittel  betrifft,  um  dem  Zweck  innerhalb
  des  Kreises  der  bezüglichen  Thatsachen  gerecht  zu  werden,  so  liegt
unverkennbar  hier  eine  ausserordentlich  schwierige  Aufgabe  vor.  Es  muss
ein  für  die  Ertheilung  des  fraglichen  Unterrichtes  taugliches  und  hinreichend
zahlreiches  Personal  gefunden  werden;  es  ist  eine  Organisation  der  Einrichtang
  zu  ersinnen,  welche  deren  Benutzung  den  Studirenden  ohne
Störung  der  regelmässigen  Vorlesungen  möglich  macht;  es  ist  endlich  erforderlich,
  dass  ein  ausführbarer  und  wirklich  sich  fühlbar  machender,
mittelbarer  oder  unmittelbarer  und  doch  mit  den  allgemeinen  Universitätssitten
  vereinbarer  Zwang  zur  Benützung  ausfindig  gemacht  wird.  Diess
alles  aber  ist  durchzusetzen  gegen  einen  höchst  wahrscheinlichen  entschiedenen
  Widerstand  der  akademischen  Korporationen,  welche  natur-