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len mit drei Simpla, die definitive Do-
minikalsteuer, mit vier Simpla, die Ge-
werbe= und Familiensteuer wie sub
lit. a. erhoben.
e.) In sämmtlichen Kreisen:
Die den Staatsdienern und andern
Angestellten, dann den Quieszenten und
Pensionisten nach der Verordnung vom
8. Junius 1807 obliegenden Wittwen-
und Waisenfonds-Beiträge von ihren,
aus den Staatskassen fließenden Be-
zügen. Endlich kommen noch:
f.) für die Jahre 1833, 1833 u. 1833
gemäß dem Landrathsgesetze vom 15ten
August 1828 F. 2. Num. 2. — zur
Erhebung: die zur Deckung der noth-
wendigen, während der III. Finanz=
periode auf die Kreise hingewiesenen
Ausgaben erfoderlichen vier und ein
sechstel Procent der Steuerprincipal=
Summe oder zwei und ein halber Kreu-
zer vom Steuergulden in den sieben
Kreisen dießseits des Rheins, und fünf-
zig zwei und ein halb Procent der Steuer-
principalsumme im Rheinkreise.
*
Die Zollgefälle werden nach dem be-
stehenden Vereins-Zolltarif mit Rücksicht
auf die dießfallsigen vertragsmäßigen und
gesetzlichen Bestimmungen und Vorbehalte
erhoben. Die Erhebung der übrigen in-
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direkten Abgaben hat nach den bisherigen
Normen zu geschehen.
9. 10.
Die nach dem Aubsscheidungsgesetze
den Kreisen zugewiesenen Lasten und Fonds
enthält II. A. B.
Die Vertheilung des Gesammt-Kreis=
Bedarfs unter die einzelnen Kreise ist jedoch
nur vorläufig im Sinne des Ausscheidungs-
gesetzes und des Budgets vorgenommen;
die General-Uebersicht mie der Tabelle über
die Vertheilung unter die einzelnen Kreise,
wird der nächsten Ständeversammlung Be-
hufs der definitiven Feststellung als Bei-
lage II. A. B. des Finanzgesetzes der IV.
Finanzperiode nachträglich zur Prüfung und
Beistimmung vorgelegt werden.
Das unüberschreitcbare Marimum der
Kreisumlagen zu fakultativen Zwecken für
die nächsten drei Jahre 1833, 1833, 1838
wird nach dem bisherigen Sabe auf Ein
und zwei Drictheil-Procent der Steuerprin-
cipalsumme, oder einen Kreuzer vom Steu-
er-Gulden festgesetzt.
Titel IV.
Besondere Bestimmungen.
F. 11.
Dem Ecat für die aktive Armee wer-
den die Budgetansätze der Naturalien, wel-
che darunter mit 36,799 Schaͤffel 23 Metz-
en Roggen und 94,808 Schäffel 4 Met-