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besserung der bestehenden Forststraf= und
Forstpolizei: Gesetzgebang ist Unserer
Bedachtnahme nicht entgangen, und
wird ein Gegenstand Unserer besonde-
ren Fürsorge bleiben.
5. Wir haben zur Verbesserung des Zu-
standes der Strassen= und Landbauten
bereits in den drei ersten Jahren der
laufenden Finanzperiode beträchtliche aus-
serordentliche Zuschüsse bewilliget.
Es bleibt dabei Unserer näheren Er-
wägung vorbehalten, was in dieser Bezie-
hung etwa noch künftig nach dem Maaße des
wahren Bedürfnisses und mit Rücksicht auf
die Sicherung eines entsprechenden Erfolges
zu geschehen haben dürfte.
6. Die Ueberbürdung einzelner Gemeinden
und Distrikte mit unverhäáltnißmäßigen
örtlichen und Distrikts-Umlagen, na-
mentlich bei Serassen= und Wegbauten,
widerstreicet Unseren landesvterlichen
Absicheen.
Wir werden die deßfalls an Uns ge-
brachten Klagen der genauesten Prüfung un-
terstellen lassen, und nach dem Befunde das
zur Abhilfe Geeignete verfügen.
Was aber die Aufnahme von Distrikts-
Strassen in die Reihe der Staats= und Kreis-
Serassen anbelangr, so muß die Erwägung,
welche Verfügungen etwa deßfalls zu treffen
seyn dürften, bis zur Feststellung des Bud-
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gets der Vien Finanzperiode ausgesetzt blei-
ben, da eine Erweiterung der den Kreisfonds
und der Staatskassa nach dem Finanzgesetze
vom 17. November 1837 obliegenden Lasten
nicht ohne die Verrückung der wesentlichen
Grundlagen desselben im Laufe der Finanz-
periode erfolgen könnte.
7. Bezüglich des Antrags auf Befreiung
des Fabrikfuhrwerkes von den bezüglich
der breiten Radfelgen gegebenen Be-
stimmungen, bleibt Unsere Beschluf-
sfassung bis nach Beendigung der deß-
falls bereits angeordneten Erhebungen
vorbehalten.
8. Die rasche Erledigung der fiskalischen
rozesse über die Baulast bei kirchlichen
Gebäuden soll von Seite der Fiskalate
in keiner Weise gehemmt werden.
9. Bei der Entwerfung der Kreis-Budgets
für die V. Finanzperiode wird in nähere
Erwägung gezogen werden, in wie weit
eine Vermehrung der Dotarion der
Kreisfonds erforderlich, und auf welche
Weise dieselbe zu bewerkstelligen sey.
Was die im Laufe der gegenwärtigen
Finanz-Deriode etwa sich hervorthuenden
unvorhergesehenen und außerordentli-
chen Bedürfnisse anbelangt, so werden
Wir für die Befriedigung derselben nach
dem Maße der gesehlichen Verpflich=
tung und auf dem gesetzlich vorgezeich=
neten Wege stets Sorge tragen lassen.