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Schema O.
Talon
zu der
fünfprozentigen Prioritäts-Obligation Æ.. ..
der
Rechte--Oderufer Eisenbahngesellschaft
über
............... Thaler Preußisch Kurant.
Inhaber empfängt gegen diesen Talon nach Maßgabe des F. 3. des Privilegiums
vom.. 18. bei unserer Gesellschaftskasse die .#e# Serie
der Zinskupons zur obigen Prioritäts-Obligation der Rechte--Oderufer Eisenbahngesellschaft.
Breslau, den 11 .. 18.
Die Direktion der Rechte-Oderufer Eisenbahngesellschaft.
N. N. N. N.
CTrockener Stempell.) (faksimilirt.) (faksimilirt)
Ausgefertigt:
Kontrole Fol. . . . ..
(Nr. 7884.) Bekanntmachung, betreffend die der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft
ertheilte landesherrliche Konzession zum Bau und Betriebe einer
Zweigbahn von Zehlendorf nach Kohlhaasenbrück. Vom 12. September
1871.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkbunde vom
31. Mai 187 1. der Berlin-Potsdam. Magdeburger Eisenbahngesellschaft den Bauund
Betrieb einer Zweigbahn von Zehlendorf nach Kohlhaasenbrück unter gleichzeitiger
Verleihung des Expropriationsrechts zu gestatten geruht.
Die vorgedachte Allerhöchste Urkunde gelangt durch das Amtsblatt der
Königlichen Regierung in Potsdam zur Veröffentlichung.
Berlin, den 12. September 1871.
Der Mimster für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Weishaupt.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).