Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Schema  O.
Talon

zu  der
fünfprozentigen  Prioritäts-Obligation  Æ..  ..
der
Rechte--Oderufer  Eisenbahngesellschaft
über
...............  Thaler  Preußisch  Kurant.

Inhaber  empfängt  gegen  diesen  Talon  nach  Maßgabe  des  F.  3.  des  Privilegiums
  vom..  18.  bei  unserer  Gesellschaftskasse  die  .#e#  Serie
der  Zinskupons  zur  obigen  Prioritäts-Obligation  der  Rechte--Oderufer  Eisenbahngesellschaft.


Breslau,  den  11  ..  18.
Die  Direktion  der  Rechte-Oderufer  Eisenbahngesellschaft.
N.  N.  N.  N.
CTrockener  Stempell.)  (faksimilirt.)  (faksimilirt)

Ausgefertigt:
Kontrole  Fol.  .  .  .  ..

 

(Nr.  7884.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  der  Berlin-Potsdam-Magdeburger  Eisenbahngesellschaft
  ertheilte  landesherrliche  Konzession  zum  Bau  und  Betriebe  einer
Zweigbahn  von  Zehlendorf  nach  Kohlhaasenbrück.  Vom  12.  September
  1871.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchster  Konzessions-Urkbunde  vom
31.  Mai  187  1.  der  Berlin-Potsdam.  Magdeburger  Eisenbahngesellschaft  den  Bauund
  Betrieb  einer  Zweigbahn  von  Zehlendorf  nach  Kohlhaasenbrück  unter  gleichzeitiger
  Verleihung  des  Expropriationsrechts  zu  gestatten  geruht.

Die  vorgedachte  Allerhöchste  Urkunde  gelangt  durch  das  Amtsblatt  der
Königlichen  Regierung  in  Potsdam  zur  Veröffentlichung.

Berlin,  den  12.  September  1871.

Der  Mimster  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
Im  Auftrage:
Weishaupt.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).