den Wunsch der Stände bezüglich der Unter-
stützung der gewerbtreibenden Klasse durch
die bayerische Hypotheken= und Wechsel-
bank. S. 10. F. 1.
Handels-Verträge. Siehe Joll= und Han-
delsverträge.
Hannover. K. allerh. Erklärung im Landtags-
abschiede bezüglich des mit dem Konigrelche
Hamover abgeschlossenen Handelsvertrages.
S. 12. I..
Hypotheken= und Wechselbank, baveri-
sche; Gesetz, die Abänderung der W. 7.,
a und 10. des Gesetzes vom 1. Juli 1834,
die Errichrung einer bayerischen Hypotheken-
und Wechselbank betr. S. 61—64.
Abgeänderte Fassung des §. 7. des Gesetzes
vom 1. Juli 1834. S. 62—63. Art-
I.; — Zusatz zu F. 10. des genannten
Gesetzeb. S. 64. Art. II.
Koönigl. allerhochste Sanction des Gesetzes, die
Abänderung der 99. 7., 8 u. 10. des Ge-
setzes vom 1. Juli 1834, die Errichrung
einer baperischen Hypotheken= und Wechsel-
bank betr. S. 9. F.
Kbnigl. allerhochste Erklärung im Landtags-Ab-
schiede auf die von den Ständen hinsichtlich
der Hypetheken= und Wechselbank ausgespro-
chenen Wünsche. S. 10. Abs. 1, 2 u. 3.
Frren-Anstalten. (Kreis-Irren-Anstalten)
Konigl. allerhochste Erklärung im Landtags-
abschiede wegen Vollendung der Kreis-Ir-
ren-Austalten. S. 18. A. 3.
Kreisfon ds. Königl. allerhöchste Erklärung
im Landtagsabschiede, die von Seite der
Stände gewünschte Vermehrung der Dota-
tion der Kreisfonds betr. S. 20. 9.
Krelsfonds. Generalübersicht der Kreisfonds
für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der IV.
Finanzperiode 181# und deren Vertheilung
unter die Kreise. S. 95—102.
— — Königl. allerh. hierauf bezügliche Erklä-
rung. S. 11—12. l.
Kreislasten. Generalübersicht der Kreislasten
für nothwendige Zwecke auf ein Jahr der
1V. Finanzperiode 184z und deren Verthei-
lung unter die Kreise. S. 75—94.
— — Koönigl. allerh. hierauf bezügliche Erklä-
rung im Landtagsabschiede. S. 11—12.#1#
Kreisumlagen. Gesetz, das Marimum der
Kreisumlagen für die Jahre 1842, 1823 u.
184 betr. S. 105—108.
— — Unüberschreitbares Marimum der zu er-
hebenden Kreisumlage: zur Deckung der
nothwendigen gesetzlich auf die Kreise hinge-
wiesenen Ausgaben. S. 106. für facul-
tative Zwecke. S. 107.
— — HKönigl. allerh. Sanction vorerwähnten
Gesetzes. S. 12.
Kunst; Erzeugnisse der Kunst; säiehe
Literatur und Kunst.
L.
Landbautenz siebe Strassen- u. Landbauten.
Literatur und Kunst. Gesetz, den Schutz
des Eigenthums an Erzeugnissen der Lite-
ratur und Kunst gegen Veröffentlichung,
Nachbildung u. Nachdruck betr. S. 37—50.
Verbot der Veröffentlichung, der Nachbil-
dung und Vervielfältigung auf mechanischem
Wege von Erzeugnissen der Literatur und
Kunst ohne Einwilligung des Urhebers. S.
8—39. Art. I.; Ausdehnung dieses Verbo-
tes auf mündliche Vorträge. S. 39. Art. 1.;
Bestimmung bezüglich neuer Auflagen. S.
39. Art. I.; Bestimmung über die Zahl
der Exemplare. S. 39. Art. I. — Ausnah-