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allen frommen Stiftungen, Schenkungen
und Vermächtnissen. Landtags-Abschied. S.
21. B. I.
Strassen= und #andbauten. Königl. allerhöchste
Erklärung im Landtags-Abschiede
die Verbesserung des Zustandes der Strassen=
und Landbauten betr. S. 19. A. 5
u.
Unteroffiziere. Verbot der Vermögensaushändigung
an Unteroffiziere und Soldaten.
#Mandtags-Abschied. S. 9. E. Gesetz hierüber
S. 57. 60.
Verfassungsurkunde. Gesetz die Abänderung
des 6. 6. Titl. VII. der Verfassungsurkunde
betr. S. 25. — 28.
Vorlage des Budgets. Art. I. S. 26.
Grunosessliche Kraft des Art. I. S. 27.
Jömilis allerhöchste Sanction dieses Gesetzes
S. 6.
Verkehr. Joll= und Handelsverträge mit Haunover,
Oldenburg und Braunschweig wegen
Befrderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse
S. 12. L.
Vermögensaushändigung. Gesetz dieUusdehnung
des Verbotes der Vermögens-Aushändigung
an Unteroffiziere und Soldaten
betr. S. 57. — 650.
— — Auzdehnung der Verordnung vom 21.
August 1807 — das Verbot der Perabfolgung
des Vermäögens der Unteroffiziere und Soldaten
wöhrend ihrer Dienstzeit betr. S. 58.
xvin
Art. I.; Aufhebung der besonderen bestehenden
Verordnungen S. 59. Art. II.
Vermögensaushändigung. Königl. allerböchste
Sanction dieses Gesetzes S. 9. E.
W.
Waffengattungen. Gesetz, den freiwilligen
Eintritt in die Armee und die freie Wahl
der Waffengattung betr. S. 53. — b56.
Wechselbank, siehe Hypotheken= und Wechselbank.
Wechsel-Ordnung. Königl. allerhöchste Erklärung
im Landtags-Abschiede auf den Wunsch
der Stände bezüglich der baldigen Herbeiführung
einer allgemeinen Revision aller
ih den Zollvereinsstaaten bestebenden Wechselordnungen
und einer Vereinbarung über
gemeinsame Grundlagen derselben S. 7. B.
— — Wechselordnung, Nürnberger; siede Nürnberger-Wechselordnung.
Wünsche und Anträge. Königl. allerhöchsle
Erklärung auf die von den Ständen gestellten
Wünsche und Anträge:
A. Zu der General-Uebersicht über die
Vertheilung des Gesammttkreisbedarfs
unterdie einzelnen Kreise
für die Dauer der IV. Finanzperiode
1811 S. 18. — 21. 1) bezüglich der
Beförderung des Schulwesens S. 18. 2)
bezüglich des Antrages, die in das Kreis-Budget
des pfälzischen Regierungsbezirkes
eingestellte Hosition von 8502 fl. des Jahres
für den Unterhalt der Findelkinder auf
den wirklichen Bedarf von 16,000 fl. durch
Zuschüße aus den Erübrigungen der III. Finanzperiode
zu erhöhen S. 18.; 3) bezüglich
der zweckmäßigen Vollendung der Kreis-