Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

Iyn  —

allen  frommen  Stiftungen,  Schenkungen
und  Vermächtnissen.  Landtags-Abschied.  S.
21.  B.  I.

Strassen=  und  #andbauten.  Königl.  allerhöchste
  Erklärung  im  Landtags-Abschiede
die  Verbesserung  des  Zustandes  der  Strassen=
  und  Landbauten  betr.  S.  19.  A.  5

u.

Unteroffiziere.  Verbot  der  Vermögensaushändigung
  an  Unteroffiziere  und  Soldaten.
#Mandtags-Abschied.  S.  9.  E.  Gesetz  hierüber

  S.  57.  60.
Verfassungsurkunde.  Gesetz  die  Abänderung

  des  6.  6.  Titl.  VII.  der  Verfassungsurkunde
  betr.  S.  25.  —  28.

Vorlage  des  Budgets.  Art.  I.  S.  26.
Grunosessliche  Kraft  des  Art.  I.  S.  27.

Jömilis  allerhöchste  Sanction  dieses  Gesetzes
  S.  6.

Verkehr.  Joll=  und  Handelsverträge  mit  Haunover,
  Oldenburg  und  Braunschweig  wegen
Befrderung  der  gegenseitigen  Verkehrs-Verhältnisse
  S.  12.  L.

Vermögensaushändigung.  Gesetz  dieUusdehnung
  des  Verbotes  der  Vermögens-Aushändigung
  an  Unteroffiziere  und  Soldaten
betr.  S.  57.  —  650.

—  —  Auzdehnung  der  Verordnung  vom  21.
August  1807  —  das  Verbot  der  Perabfolgung
des  Vermäögens  der  Unteroffiziere  und  Soldaten
  wöhrend  ihrer  Dienstzeit  betr.  S.  58.

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Art.  I.;  Aufhebung  der  besonderen  bestehenden

  Verordnungen  S.  59.  Art.  II.
Vermögensaushändigung.  Königl.  allerböchste

  Sanction  dieses  Gesetzes  S.  9.  E.

W.

Waffengattungen.  Gesetz,  den  freiwilligen
Eintritt  in  die  Armee  und  die  freie  Wahl
der  Waffengattung  betr.  S.  53.  —  b56.

Wechselbank,  siehe  Hypotheken=  und  Wechselbank.


Wechsel-Ordnung.  Königl.  allerhöchste  Erklärung
  im  Landtags-Abschiede  auf  den  Wunsch
der  Stände  bezüglich  der  baldigen  Herbeiführung
  einer  allgemeinen  Revision  aller
ih  den  Zollvereinsstaaten  bestebenden  Wechselordnungen
  und  einer  Vereinbarung  über
gemeinsame  Grundlagen  derselben  S.  7.  B.

—  —  Wechselordnung,  Nürnberger;  siede  Nürnberger-Wechselordnung.


Wünsche  und  Anträge.  Königl.  allerhöchsle
Erklärung  auf  die  von  den  Ständen  gestellten
  Wünsche  und  Anträge:

A.  Zu  der  General-Uebersicht  über  die
Vertheilung  des  Gesammttkreisbedarfs
  unterdie  einzelnen  Kreise
für  die  Dauer  der  IV.  Finanzperiode
  1811  S.  18.  —  21.  1)  bezüglich  der
Beförderung  des  Schulwesens  S.  18.  2)
bezüglich  des  Antrages,  die  in  das  Kreis-Budget
  des  pfälzischen  Regierungsbezirkes
eingestellte  Hosition  von  8502  fl.  des  Jahres
  für  den  Unterhalt  der  Findelkinder  auf
den  wirklichen  Bedarf  von  16,000  fl.  durch
Zuschüße  aus  den  Erübrigungen  der  III.  Finanzperiode
  zu  erhöhen  S.  18.;  3)  bezüglich
  der  zweckmäßigen  Vollendung  der  Kreis-