Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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hier  nicht  durchzukommen  sey.  —  Jeder  gleicheren  Vertheilung
  der  Socictäts-Vortheile  und  Societäts,#Lasten  widersetzte
sich  der  Adel,  und  dem  König  waren  vorläufig  durch  seine
Capitulation  die  Hände  gebunden;  und  wenn  man  auch
im  geschickten  Moment  vielleicht  Einiges  errungen  hatte,  so
konnte  man  doch  gewiß  seyn,  gleich  wieder  bei  einer  neuen
Wahl,  in  einer  ncuen  Capitulation,  das  Erworbene  wieder
zu  verlieren.  Es  blieb  also  nichts  anderes  übrig,  als  das
Wahlreich  aufzuheben,  damit  die  Fälle  ja  nicht  sollten  kommen
  konnen,  wo  der  Adel  sein  Vorrecht  geltend  machte;
und  um  dessen  recht  gewiß  versichert  seyn  zu  können,  so
wurde  das  Land  zu  einem  Erbreiche  für  männliche  und  weibliche
  Descendenten  erklärt.  Indeß  auch  dieß  konnte  blos
für  die  Zukunft  helfen;  wie  aber  aus  der  gegenwärtigen  Lage
herauskommen?  Nicht  anders,  als  durch  Aufhebung  der
gegenwärtigen  Capitulation.  Nun  schien  sich  freilich  von
selböst  zu  verstehen,  daß  nach  Abschaffung  der  alten  eine
neue  Capitulation  zu  entwerfen  sey,  in  welcher  Alles  gleicher,
  billiger,  den  Staatszwecken  angemessener  eingerichtet
würde.  Allein  man  sah  hier  sicher  voraus,  daß  sich  alsbald
  der  schrecklichste  Kampf  eröffnen  würde  zwischen  dem
privilegirten  Stande  und  den  Nichtbevorrechteten,  zwischen
jenem  und  dem  König  und  vielleicht  auch  dem  Letzteren  und
dem  dritten  Stande;  daß  wenn  endlich  auch  Alles  einig  geworden
  wäre,  doch  die  Folgen  eines  langen  grauenvollen
Intervallums  auf  dem  Volke  lasten  würden.  Wohl  denn,
so  übertrug  man  dem  König  gleichsam  unbedingt  =  compromissarisch
  die  Macht,  dem  Staat  eine  Constitution  zu  geben,
  welche  ihm  die  beste  scheine.  Es  wurde  kein  Termin  der
Zeit  gesetzt,  kein  Fall  ausgenommen,  keine  Ratifikation  oder
Sanktion  vorbehalten;  man  hätte  befürchten  müssen,  der