Joachim I. befahl daher sofort den Prozeß gegen ihn einzuleiten, in Folge
dessen der Angeklagte seines Frevels überführt und enthauptet wurde. Dieses
strenge Verfahren fand zwar die allgemeine Billigung aller rechtlichen Leute,
mißfiel jedoch nicht wenig allen denen, welche in näherer Verbindung mit dem
Uebelthäter standen oder bei Gelegenheit zu ähnlichen Ausschweifungen, die,
wie wir aus früheren Berichten gesehen haben, vordem zu dem Zeitvertreibe
zügelloser Schloßherren gehört hatten. Einer von diesen Mißvergnügten, die
Geschichtsschreiber jener Zeit nennen ihn von Otterstedt, trieb seine Frechheit so
weit, daß er an die Thür des kurfürstlichen Schlafgemaches schrieb: „Jochimke,
Jochimke, hüde dy! fangen wy dy, so hangen wy dy“! Der Freche ließ es
bei diesen Drohungen nicht bewenden, sondern schritt mit seinen Genossen zu
offenem Hochverrath. Mit einer starken Zahl Reiter legten sie sich in der Heide
auf der Straße nach Köpenick, wo der Kurfürst eines seiner hauptsächlichsten
Jagdschlösser hatte, in Hinterhalt. Letzterer befand sich schon mit geringer Begleitung
auf dem Wege dahin, und wäre in die verrätherisch gelegte Schlinge
gefallen, wenn er nicht zur rechten Zeit von einem Bauer, der die Wegelagerer
in dem Dickicht des Waldes bemerkt hatte, gewarnt und zur rechten Zeit umgekehrt
wäre, um sich mit einer hinreichenden Bedeckung zu versehen. Nun
waren jene die Ueberlisteten und fielen der strafenden Gerechtigkeit in die Hände.
Das schuldige Haupt des Verräthers wurde auf eine eiserne Stange gesteckt
und auf dem Thore von Köpenick zur Warnung für ähnliche Uebelthäter aufgepflanzt.
Allein auch Fürbitten und reiche Lösesummen retteten die Verbrecher
nicht. Als ein Adliger aus vornehmem mecklenburgischen Geschlecht in Verbindung
mit andern berüchtigten Räubern auf der That ergriffen und nach Berlin
geführt war, ward er ohne Gnade zum Tode verdammt, und obschon der Herzog
von Mecklenburg, der damals, um seine Braut, die Markgräfin Barbara,
zu erwarten, nach Berlin gekommen war, des Kurfürsten eigener Bruder so
wie seine Gemahlin um Schonung baten, wich er von seinem einmal gefaßten
Entschlusse dessenungeachtet nicht ab. Da bot die Familie des Verurtheilten seine
ganze Habe als Lösung an, doch unwillig wies Joachim das Anerbieten mit
den Worten zurück: „Und wenn er mir 100,000 Gulden gäbe, so würde ich
den Gang des Rechtes nicht ändern!“
Eine so ernste Handhabung der Gerechtigkeit erschien selbst manchem seiner
fürstlichen Freunde zu streng. Unter andern soll ihn auch sein Oheim Friedrich
ermahnt haben, er solle nicht so viel adliges Blut vergießen. Auf diese
Rüge antwortete der junge Kurfürst ebenso scharf als treffend, er habe nur die
Gerechtigkeit walten lassen, er wisse sehr wohl, daß er Räuberblut in gebührender
Strafe, nicht aber, daß er adeliges Blut vergossen habe.
Trotz dieser unbeugsamen Strenge sprechen ihn seine Zeitgenossen von
jeder Grausamkeit frei. In dieser Festigkeit sahen sie nicht tyrannischen Sinn,
sondern nur das Pflichtgefühl eines Mannes und Fürsten, der seine große Aufgabe
richtig erkannt hat. In allen anderen Verhältnissen zeigte er sich milde,