Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Achtundwanzigster Band. 1912. (28)

3.  Nachfärben  mit  gesättigter  wässeriger  Methylenblaulösung  etwa  10  bis
15  Sekunden  lang;

4.  Abspülen  in  Wasser.

Der  negative  mikroskopische  Befund  in  gefärbten  Ausstrichpräparaten  schließt
nicht  aus,  daß  das  Material,  aus  dem  die  Ausstrichpräparate  angefertigt  wurden,
trotzdem  Tuberkelbazillen  enthält.  Ein  sicheres  Ergebnis  liefert  nur  die  Verimpfung
des  Materials  an  Tiere.  Deehalb  ist  die  Entscheidung  stets  vom  Ergebnie  des  Tierversuchs
  abhängig  zu  machen,  wenn  der  mikroskopische  Besund  in  den  gefärbten  Ausstrichpräparaten
  negativ  ist,  desgleichen,  wenn  der  mikroskopische  Befund  irgendelnen
Zweifel  läßt,  ob  etwa  in  den  Präparaten  vorhandene  tuberkelbazillenähnliche  Stäbchen
Tuberkelbazillen  sind  oder  nicht.

b.  Verimpfung  von  Material  auf  Versuchstiere.

Lungenauswurf  und  Ausflußmaterial  aus  der  Gebärmutter
können  unmittelbar,  ohne  weitere  Vorbercitung,  zur  Verimpfung  auf  Versuchstiere
(Meerschweinchen)  verwendet  werden.  Es  empfiehlt  sich,  falls  wenig  Material  zur
Verfügung  steht,  dieses  mit  sterilisierter  physiologischer  Kochsalzlösung  so  zu  verdünnen,
  daß  auf  jedes  Versuchstier  mindestens  2  cem  Impfmaterial  entfallen.

Milch  ist  vor  der  Verimpfung  auszuschleudern,  und  zwar  sind  für  je  ein
Versuchstier  mindestens  20  cem  Milch  zu  verwenden,  die  in  einer  Zentrifuge  mit
etwa  3000  Unwrehungen  in  der  Minute  mindestens  ¼4  Stunde,  in  einer  Zentrifuge
mit  etwa  1500  Umorehungen  in  der  Minnte  mindestens  ½  Stunde  lang  auszuschleudern
  sind.  Der  hierbei  sich  abscheideude  Rahm  und  Bodensatz  sind  nach  Abgießen
  der  Magermilch  zu  mischen  und  als  Impfmaterial  zu  verwenden.  Stehen
zur  Impfung  für  ein  Meerschweinchen  80  cem  Milch  oder  mehr  zur  Verfügung,
so  kann  von  der  Verimpfung  der  Rahmschicht  Abstand  genommen  werden.

Kot  ist  vor  der  Verimpfung  zur  Abtötung  von  Begleitbakterien,  die  Meerschweinchen
  rasch  töten  können,  mit  Antiformin  zu  behandeln.  Etwa  30  g  des  zu
untersuchenden  Kotes  werden  mit  15  cem  Antiformin  und  55  cem  destilliertem
Wasser  vermischt,  die  Mischung  wird  2  bis  3  Stunden  slehen  gelassen  und  während
dieser  Zeit  öfters  umgeschüttelt.  Nach  2  bis  3stündigem  Stehen  wird  die  Mischung
/  (7))  Stunde  lang  zentrifugiert  und  sodann  die  hierbei  in  den  Zentrisugenröhrchen
von  dem  Bodensatze  sich  abscheidende  Flüssigkeit  abgegossen.  Ist  dies  geschehen,  so
wird  der  Bodensatz  mit  10  cem  destilliertem  Wasser  aufgeschwemmt,  durch  sterilisierte
(ausgekochte)  Gaze  oder  grobe  Leinwand  geseiht  und  je  die  Hälfte  der  durchgeseihten
Flüssigkeit  an  Meerschweinchen  verimpft.

Die  vorgängige  Behandlung  mit  Antiformin  kann  auch  bei  Lungenauswurf
und  Ausflußmaterial  aus  der  Gebärmutter  angewandt  werden,  wenn  sich  zeigen
sollte,  daß  nach  Verimpfung  dieses  Materials  häufiger  vorzeitige  Todesfälle  bei  den
Impftieren  eintreten.  Bei  Lungenauswurf  und  Ausflußmaterial  aus  der  Gebärmutter
  ist  jedoch  das  Antiformin  in  ctwa  5prozentiger  Mischung  zu  verwenden.