Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Gesetz-Platt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
WV- 22. 
München, den 17. Juli 1850. 
  
IJnhaltt: 
Gesetz, die Capitalrenten= und Einkommen-Steuer betreffend. 
Gesettz, 1848 uͤber die Capitalstener gemaͤß Art. 12. 
die Capitalrenten= und Einkommen-Steuer betr. deoselben und das Geseh vom 4. Juni 1848 
— über die Einkommensteuer gemaͤß Art. 19. 
desselben einer Reotsion unrerstellen lassen 
Maximillan II. und nach Vernehmung Unseres Stagte- 
raths, mit Belrath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
der Abgeordncten beschlossen, daß beide ge- 
nannte Gesetze von 1849050 an in folgender 
Wir haben das Gesetz vom 4. Juni veränderter Fassung ortzubestehen haben. 
1 
von Gottes Gnaden fä#önig von Vayern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schwaben te. 2c.