Beilage X.
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koͤnigliche Bank in Nuͤrnberg bereits eine
neue Eimichtung getroffen ist.
1) Der Antrag,
„es sel das königliche Staatsministerium
„der Finanzen anzugehen, sorgsamen Be-
„dacht darauf zu nehmen, daß die bei
„der königlichen Staatsschuldentilgungs-
„Anstalt anliegenden Staatscassa-Effekten
„nach Kräften der Cassabestände —
„#iedoch ohne Beeinträchtigung der Er-
„füllung der Zwecke der Anstalt —
„allmählig der Staatscassa heimbezahlt
„werden,“
erscheint gewissermassen als eine Wiederho-
lung desjenigen, was dießfalls bei den
Kammerbeschlüssen über die Nachweisungen
der Verwendung der Staatseinnahmen für
die Jahre 184 5/46 und 1846/1 beantragt
worden ist, und Wir verweisen deßhalb
hler lediglich auf die dortselbst erfolgte ge-
nehmigende Zusicherung.
8. 32.
Die Gerichtsverfassung betreffend.
Wit haben den Modisficationen, welche
durch den Gesammtbeschluß der beiden Kammern
zu dem Gesetzentwurfe über die Gerichtsverfassung
vorgeschlagen worden sind, Unsere Genehmi-
gung ertheilt, und erlassen das hienach gefaßte
unter Ziffer X. anliegende Gesetz.
Den Antrag, die gegenwärtige Zahl der
Kreis= und Stadtgerichte auf jene der künftigen
Bezirksgerichte jetzt schon zu vermehren, und die
hienach zu bildenden an die Sitze der künftigen
Bezirksgerichte zu legen, werden Wir in reifliche
Erwägung ziehen.
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8. 33.
Die Bestrafung der Jagdfrevel betreffend.
Nachdem der Gesetzentwurf, die Bestrafung
der Jagpvfrevel betreffend, die Zustimmung beider
Kammern erhalten hat, haben Wir deuselben
unter den vorgeschlagenen Modificakionen als
Gesetz sanctionirt, wie solches unter Ziffer XI.
hier beifolgt.
*“
Die Zollverhältuisse im Allgemeinen und für
die Zukunft betreffend.
A. Wir haben die nachbezelchneten zwischen dem
Zollvereine und anderen Staaten abgeschlos-
senen Handels= und Schifffahrtsverträge, als:
1) den Vertrag des Zollvereins mit den Staa-
ten des Steuervereins wegen Beförde-
rung gegenseitiger Verkehrsverhältnisse
vom 16. Oktober 1845 (publicirt den
18. November 1846),
die Uebereinkunft zwischen dem Zollver-
eine und Belgien wegen Unterdrückung
des Schleichhandels vom 26. Juni 1846
(publicirt den 31. Jänner 1847),
die Uebereinkunft zwischen dem Zollver-
eine und Belgien wegen gegenseitiger Be-
handlung der Handelsreisenden, (publi-
cirt am 217. April 1847),
den Handels= und Schifffahrtsvertrag
zwischen dem Zollvereine und dem König-
reiche beider Sicilien vom 27. Jänner
1847 (publicirt am 11. Juni 1847),
den Vertrag zwischen dem Zollvereine und
dem Großherzogthume Luremburg wegen
Fortdauer des Anschlusses des letzteren am
deutschen Zollvereine vom 2. April 1847
(publicirt am 27. August 1847),
den Kammern zur Anerkennung bezüglich der
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Bellage XI.