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bereiltz seit längerer Zeit umfassende Einleitungen
geiressen worden sind.
8. 9.
Wir werden, wie bisher, Sorge tragen,
daß das dem äußern Baupersonale bewilligte Diäten-
marimum von 100 Tagen nicht überschritten,
und in unvermeidlichen Fällen die Ueberschreitung
bel anderen Baubeamten in Ersparung gebracht
werde.
Für diejenigen Tage, welche der Baubcamte
dem Staate aufrechnet, darf er schon gegenwärtig
nicht zugleich von Communen oder Stiftungen
Diäten beziehen.
8. 10.
Da die auf der Straße von Freysing über
Mainburg nach Abensberg befindlichen Amper=
brücken einer Distriktéstraße angehören, und die
für diese Straße beantragten Zuschüsse aus Staats-
fends abgelehnt wurden, so werden für die Folge
auf den Bau und die Unterhaltung dieser Brücken
keine. Verwendungen aus Staatsfonds gemacht
werden.
8. 11.
Den Antrag,
„die königliche Regierung wolle die Her-
„stellung und Unterhaltung von Ge-
„bäuden des Cultus und des Unterrichts,
„dann der Communen bei denen dem
„Staate die Baupflicht ganz oder theil-
„weise obliegt, im Wege des Vertrages
„auf diese übertragen und sich hiedurch
„nnach und nach der Baulast entledigen,“
werden Wir sorgfältiger Prüfung unterstellen,
wicwohl Wir Uns schon jehßt die Schwierig-
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leilen nicht verhehlen können, welche der um-
fassenden Durchführung einer solchen Maßregel
entgegenstehen.
8. 12.
Der Beamtenwohnungen sich ganz zu ent-
ledigen, muß Bedenken getragen werden, weil
außerdem es an der nöthigen Unterkunft der Be-
amten oft fehlen würde, oder diese von den Amts-
angehörigen abhängig gemacht werden. Uebrigens
werden Wir, wenn keine dienstlichen Nücksichten
entgegenstehen, auf Verminderung der Zahl der
Beamtenwohnungen und dadurch auf die Ver-
minderung des Unterhaltungsaufwandes für die-
selben Bedacht nehmen. Bei neuen Anstellungen
von Beamten wird die Zusicherung freier Woh-
nungen längst nicht mehr gegeben, und ist die
Miethgeldentschädigung in den meisten Fällen
bereits normirt.
8. 13.
Die von den Gemeinden vertragsmäßig und
freiwillig uͤbernommenen Verpflichtungen zur Stel-
lung von Beamtenwohnungen vermögen Wir
zur Zeit nicht aufzuheben, doch werden Wir
Sorge tragen, daß diese Verpflichtungen nicht über
das richtige Maß ausgedehnt und die Gemeinden
nicht durch unbemessene Anforderungen der Be-
amten belästiget werden.
s. 14
Wir werden die Bestimmung uͤber die auf
Staatskosten zu uͤbernehmenden Straßen einer
abermaligen Pruͤfung unterstellen, und je nach
den Resultaten dieser Pruͤfung die im Budget
bewilligte Summe von 35, 502 fl. verwenden lassen.