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Unserer Kammern in sorgfältige Erwägung
gesogen werden.
8. 27.
Post.
Die Einrichtung der ambulanten Postbureau's
auf den Eisenbahnen ist schon vor längerer Zeit
augeordnet worden, somit auch dem hierauf ge-
richteten Wunsche bereits entgegengekommen.
Wir haben vor, den gleichen Briefportosatz
für das Inland sobald einführen zu lassen, als
der Stand der Postrente eine allgemeine Porto-
Ermäßigung auf den Sat von drei Kreuzern ge-
stattet, indem es für die Verkehrsinteressen von
Nachtheil seyn würde, die Gleichförmigkeit früher
purch Erhöhung des Porto's für geringe Ent-
fernungen zu bewirken.
Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des
deutsch-ssterreichischen Postvereins-Vertrages sollen
die Vorschriften über Postportofreiheit demnäckst
einer Revision unterstellt werden, wobei auch die
von dem Landtage in solcher Beziehung gestellten An-
träge in nähere Erwägung werden gezogen werden.
Die Anordnung ist bercits getroffen, und
damit dem Wunsche beider Kammern entsprochen
worden, daß von der Postverwaltung die zur Be-
urtheilung ihrer Leistungen erforderlichen Notizen
über die Zahl der beförderten Briefe und Rei-
senden, so wie über den Umfang des Güter-
transports erhoben und evident gehalten werden.
8. 28.
Eisenbahnen.
Aus Anlaß des Antrages, daß die Rech-
nung der Eisenbahnverwaltung vollständig ge-
trennt von der Rechnung der k. Postanstalt ge-
führt werde, haben Wir die betreffenden Stellen
und Behärden wiederholt anweisen lassen, die schon
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burch die Gesetze vom 35. August 1813 un
23. Mai 1846 über den Bau der Staatseisen-
bahnen begründete Trennung des Rechnungs= und
Cassawesens beider Anstalten auf das strengste
durchzuführen.
Wegen Vergütung für Beförderung der Post-
sendungen auf den Eisenbahnen werden Wir die
den Verhältnissen entsprechenden Anordnungen tref-
fen, auch die deßfallsigen Einnahmen in der Eisen-
bahnrechnung gesondert vortragen lassen.
Dain den Nachweisungen über die Verwen-
dung der Staatseinnahmen und in dem Budget
unter Cap. III. nicht nur die Staatsregalien, son-
dern auch die finanziellen Staatsanstal-
ten, zu welch’ letzteren die Eisenbahnverwaltung
gehört, vorgetragen werden, und da das bisher
bestehende Rechnungsschema sich als übersicktlich
und zweckmäßig erprobt hat, so vermögen Wir
dem Antrage auf eine Abänderung desselben bezüg-
lich der Eisenbahnbetriebserträgnisse nicht Statt
zu geben.
Es ist Unser ernstlicher Wille, daß bei dem
Betriebe der Eisenbahnen hinsichtlich der Anstel-
lung und Verwendung des Personals jede spe-
rielle Anforderung dieses Dienstzweiges sorgfältig
beachtet, auch hinsichtlich der Geschäftsbehandlung
stets nach den bewährtesten Grundsätzen verfahe
ren werde.
8. 29.
Donau-Dampfschifffahrt.
Die Grundsätze, welche Wir bezüglich der
Eisenbahnverwaltung mit Rücksicht auf die an
Uns gebrachten Wünsche der beiden Kammern be-
obachtet wissen wollen, haben ihre gleichmäßige
Anwendung auf die Donau-Dampfschifffahrt zu
finden.
Durch Eröffnung der regelmäßigen Dampfe
schifffahrt zwischen Donauwörth und Regensburg