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Forstertraͤgnisse einschließlich des auf die Salzerzeu-
gung verwendeten Materialquantums und des
correspondirenden Geldanschlages in Einnahme,
dagegen die auf die Verwaltung dieser Forsten
erlaufenden Kosten in Ausgabe rechnungsmaͤßig
durchfuͤhren zu lassen.
8. 31.
Bergwesen.
Aus Anlaß der bezuͤglich des Betriebes des
Berg= und Hüttenwesens gestellten Anträge ha-
ben Wir angeordnet, daß für die Zukunft alle
Etatsposfitionen auf das genaueste eingehalten,
und nicht hinreichend gerechtfertigte Ueberschreitun-
gen unnachsichtlich dem Abstriche unterworfen wer-
den sollen.
Unser Oberstrechnungshof ist ongewiesen
worden, diese Anordnung bel der alljährlich vor-
mnehmenden Rechnungsaufnahme auf das strengste
zu überwachen und in Vollzug zu setzen.
In gleicher Weise ist die Anordnung ge-
troffen, daß die aus der etatsmäßig bewilligten
Summe für Verbesserung und Erweiterung der
Berg= und Hüttenwerke bestrittenen Verwendun-
gen speciell vorgemerkt und zur Evidenz gebracht
werden sollen.
Dem an Uns gelangten Antrage, die bis
zum Schlusse des Jahres 1845/09 einschließlich
zur Deckung der Passivreste der Bergwerkscasse
aus den Salinengefällen entnommenen Vorschüsse
definitiv an den Salinengefällen abzuschreiben und
als Activausstände der Centralstaatscasse zuzu-
weisen, entsprechend, haben Wir bereits an Un-
sere Generalbergwerks= und Salincnadministra-
tion die erforderlichen Weisungen wegen der Fest-
stellung und Verrechnung dieser Passivreste erlassen.
Hiedurch wird sich der fernere Antrag auf
eine strenge Ausscheidung des Cassa= und Rech-
—.
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nungswesens, welche ohnedieß schon bestanden hat,
und dermalen noch besteht, von selbst erledigen.
Dagegen müssen Wir die strengste Aus-
scheidung des Cassa= und Rechnungswesens der
Porzellainmanufaktur und Glasmalereianstalt von
jenem der Berg= und Hüttenwerke als durch die
neue Etatsaufstellung für die Jahre 1849/6 noth-
wendig geboten, nicht minder aber auch die Aus-
scheidung der Passivreste dieser beiden Anstalten
und der Berg= und Hüttenwerke, so wie die ge-
sonderte Ueberweisung der Passlrreste an die Cen-
tralstaatscassa als vollkommen zweckmäßig erkennen.
Unser Staatsministerium der Finanzen wird
die weiteren entsprechenden Verfügungen treffen.
Dem an Uns gelangten Wunsche,
„die sämmtlichen Ausstände, Vorräthe an
„Fabrikaten und Rohmatertalien den Berg-
„und Hüttenwerken, der Glasmalerelan=
„stalt und der Porzellainmanufaktur als
„Betriebscapital zuzuweisen“,
ertheilen Wir in dem Anbetrachte, daß Zuschüsse
aus anderen Fonds nicht mehr entnommen werden
sollen, folglich hierin das einzige Mittel zum Fort-
betrieb zu suchen ist, Unsere Zustimmung.
Nachdem Wir dem Antrage auf Trennung
der Porzellainmanufactur und Glasmalereianstalt
von der Berg= und Hüttenverwaltung bereits mit
der entsprechenden Zusicherung entgegen gekommen
sind, so werden Wir auch dem weiteren Wunsche,
die beiden erstgenannten Anstalten unter die Lei-
ltung Unseres Staatsministerlums des Handels
und der öffentlichen Arbeiten zu stellen, in reif-
liche Erwägung ziehen lassen.
Die von Uns ertheilte Zusage, daß dem
Berg= und Hüttenwesen Zuschüsse aus anderen
Fonds nicht mehr zufließen sollen, stellt die größt