Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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des Rechtes und der Ordnung ist entschieden, und 
die Treue und Kraft Unseres geliebten Volkes 
hat ihren alten Ruhm bewährt. 
Die Reformen, welche in der Gesetzgebung 
und Verwaltung sich als nothwendig darstellen, 
sind begonnen und es ist Unser ernstlicher Wille, 
daß sie ununterbrochen gefördert werden. Bald 
wird der Landtag wieder zusammentreten, um da- 
zu mitzuwirken. Möge es dann dem gegensei- 
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tigen Vertrauen und der gemeinschaftlichen Liebe 
zum Vaterlande gelingen, das begonnene Werk 
rasch und glücklich zu vollenden! 
Mit diesem Wunsche entlassen Wir Un- 
sere Lieben und Getreuen unter wohlgefälliger 
Anerkennung ihrer eifrigen Thätigkeit und er- 
theilen denselben aus freudigem Herzen die Ver- 
sicherung Unserer besonderen landesväterlichen 
Huld und Gnade. 
Gegeben zu Aachen den 25. Juli 1850. 
Marx. 
von der Pordten. v. Kleinschrod. 
v. Lüder. 
Dr. v. Aschenbrenner. 
Dr. v. Mingelmann. 
v. Zwehl. 
Nach dem Befehle Seiner Mgjestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsraths, 
Rath Sebast. v. Kobell.
	        
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