Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Simplum der Miethsteuer drei Simplen 
der Arealsteuer zu berechnen und zu erhe- 
ben sind. 
Art. 2. 
Die geringste Ertragsfähigkeit eines 
der Miethsteuer unterworfenen Gebäudes 
wird statt der bisher zu Grund gelegten 
Ertragsfähigkeic von 5 fl. auf eine jährliche 
340 
Ertragsfähigkeit von 9 fl. festgestellt, mie- 
hin das Simplum des geringstbesteuerten 
Miethgebäudes auf 9 kr. normirt. 
Arc. 3. 
Unser Staatsminister der Finanzen 
ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes be- 
auftragt. 
Gegeben Aachen, den 25. Juli 1850. 
Max. 
von der Pfordten. v. Kleinschrod. 
v. Cũder. 
Dr. v. Aschenbrenner. 
v. Zwehl. 
Dr. v. Bingelmann. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsraths, 
Rath Sebast. v. Kobell.
	        
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