33
Gesetz-
34
Blatt
für das
Königreich Bayern.
W’% 5.
München, den 24. Dezember 1849.
Inhalt:
Geseb, die Erwelterung und resp. Forisetzung der Aufnahme eines Anirhens im Wege der j.eiwilligen Subserlplion
nach dem Geseße vom 12. Mai 1818 betreffend.
Geset,
die Erweiterung und resp. Fortsetzung der Auf-
nahme eines Anlehens im Wege der freiwilligen
Eubscriptkton nach dem Gesetze vom 12. Mai
1848 betreffend.
Maximilian II.
von Golttes Gnaden Aönig von Vayern,
Pfal#graf bei Uhein;
Hechog von Bayern, Franken und in
ISchwaben rc. 1c.
Wir haben zum Zwecke der Deckung
des Mehraufwandes für den erhöhten Mi-
litär-Etat in den Monaten April bis
September 1849 einschlüßig und der Bel-
träge und Leistungen an die deutsche Na-
tional - Versammlung und Centralgewalt
nach Vernehmung Unseres Staatsrathes
und mit Beirarh und Zustimmung der
Kammer der Reicheräche und der Kammer
der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Die Ermächtigung, welche durch das
4