Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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V. Finanzperiode zur Deckung des in dem 
ersten Jahre sich ergebenden Entganges an 
Ausständen zugewiesen worden ist., geht 
zu gleichem Behufe auf die VI. Finanzpe= 
riode über, wogegen am Schlusse dieser 
Periode ein gleicher Betrag für den Dienst 
der nächstfolgenden Periode verfügbar zu 
stellen ist. 
Titel II. 
Festsetzung der Staatsausgaben. 
’y 
Die sämmelichen ordentlichen Staats- 
ausgaben für den laufenden Dienst der Pe- 
riode sind auf die jährliche Durchschnitts- 
summe von 33,675, 960 fl. festgesetzt. 
Vorgriffe auf diese Durchschnittssumme 
für Rechnung nachfolgender Jahre finden 
nicht statt. 
K. 5. 
Die besondere Verwendung und die 
für die einzelnen Staatsministerien und 
Staatsanstalten bestimmten Etatssummen ent- 
hält die Bellage Lit. A. 
Die Etats sind in der Regel unüber- 
schreitbar. — Jeder Staateminister ist da- 
für verantwortlich, daß die für seinen Ge- 
schdftskreis festgesetzten Summen zu den 
bestimmten Zwecken verwendet werden; er 
hat die Etars seines Ministeriums und der 
denselben untergebenen Seaaksanstalten und 
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Stellen zu vertreten und fuͤr unvermeidliche 
Mehrausgaben die nachtraͤgliche Genehmi- 
gung zu erwirken. 
F. 6. 
Zur Deckung des Bedarfs der Staats= 
schuldentilgungsanstalt werden bestimme, und 
zwar: 
1. Für die Zinscasse. 
a) Der schen von jeher dieser Anstalt 
überlassene Malzaufschlag mitdem voran, 
schlägigen Reinertrage zu 5,500,000 fl. 
b) Wegen der Verzinsung des durch das 
Gesetz rom 12. Mai 1848 zur Auf- 
nahme im Wege der freiwilligen Sub, 
seription genehmtgeen Anlehens ein Zu- 
schuß von der königlichen Centralstaats- 
casse mit jährlichen 700,000 fl. aus 
den im Art. III. des obigen Gesetzes 
bezeichneten Staatsgefällen. 
2. Für die Tilgungscasse. 
Der für die alte Schuld, exclusive 
der Sparcassencapitalien bestimmre Til- 
gungsfond von 2/68 Procen in der bis- 
herigen Aversalsumme von jehrlichen 
880,000 fl., welcher, insoweit er niche 
aus dem Ueberschusse der Zinscasse gr- 
deckt ist, durch Zuschüsse der königluchen 
Centralstaatscasse aus den schon in den 
Gesehen vom #1. September aas 
38“
	        
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