487
a)
b
die am Schlusse der V. Finanzperiode
verbleibenden Erübrigungen und refp.
verfügbaren Mehreinnahmen dieser De-
riode nach Inhalt des g. 2. des ge-
genwärtigen Gesetzes,
die allenfallsigen Mehreinnahmen aus
dem ordentlichen Budget der VI. Fi,
nanzperiode und resp. der Jahre 1843/0
und 1850% gemäß der dießfalls in
. 13. enthaltenen Verfügung,
P) der Ertrag des noch bis zum 30. Sep-
4
e
tember 1851 beibehaltenen Lottos,
der Betrag des Rückersatzes von
1,687,500 fl. aus den letzten Anlehen
für die außerordentlichen Bedürfnisse
der Armee in Folge des Gesetzes vom
23. Mai 1850 über einen Credit für
außerordentliche Bedürefnisse der Armee:
der Finanzminister ist ermachtigt, die
s
488
dann alle für den Staatszweck nicht
erforderlichen Staatsgebdude, Oekono-
mien und Gewerbe, sowie vereinzelt
liegende kleinere Waldparzellen zu ver-
dußern und den Erlös derselben vor:
behaltlich des Ersatzes zu seiner Zeit
für den laufenden Dienst zu verwenden;
für den durch obige Einnahmen nicht
gedeckten Betrag des außerordentlichen
Budgets wird der königliche Staats-
minister der Finanzen ermächtigt, die
Summe von fünf Millionen Gulden
durch Aufnahme von Anlehen al pari,
sei es mit Rückzahlung in gewöhnli-
cher Weise oder mittelst Annuteäten,
jedoch jedenfalls vorbehaltlich rascherer
Abzahlung im Falle der Möglichkei#,
aufzubringen.
Unser Staatsminister der Finanzen
ist mie der Vollziehung des gegenwärtigen
Gesetzes beauftragt.
dem Staate gehörigen Prioritäts-Actien
der Ludwigshafen-Berbacher--Eisenbahn,
Gegeben Aachen, den 35. Juli 1850.
Max.
von der Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. Dr. v. Uingelmam.
v. Lüder. v. Zweohl.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der gehelme Seeretär des Staatsraths,
Rath Sebast. v. Kobell.