Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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a) 
b 
die am Schlusse der V. Finanzperiode 
verbleibenden Erübrigungen und refp. 
verfügbaren Mehreinnahmen dieser De- 
riode nach Inhalt des g. 2. des ge- 
genwärtigen Gesetzes, 
die allenfallsigen Mehreinnahmen aus 
dem ordentlichen Budget der VI. Fi, 
nanzperiode und resp. der Jahre 1843/0 
und 1850% gemäß der dießfalls in 
. 13. enthaltenen Verfügung, 
P) der Ertrag des noch bis zum 30. Sep- 
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e 
tember 1851 beibehaltenen Lottos, 
der Betrag des Rückersatzes von 
1,687,500 fl. aus den letzten Anlehen 
für die außerordentlichen Bedürfnisse 
der Armee in Folge des Gesetzes vom 
23. Mai 1850 über einen Credit für 
außerordentliche Bedürefnisse der Armee: 
der Finanzminister ist ermachtigt, die 
s 
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dann alle für den Staatszweck nicht 
erforderlichen Staatsgebdude, Oekono- 
mien und Gewerbe, sowie vereinzelt 
liegende kleinere Waldparzellen zu ver- 
dußern und den Erlös derselben vor: 
behaltlich des Ersatzes zu seiner Zeit 
für den laufenden Dienst zu verwenden; 
für den durch obige Einnahmen nicht 
gedeckten Betrag des außerordentlichen 
Budgets wird der königliche Staats- 
minister der Finanzen ermächtigt, die 
Summe von fünf Millionen Gulden 
durch Aufnahme von Anlehen al pari, 
sei es mit Rückzahlung in gewöhnli- 
cher Weise oder mittelst Annuteäten, 
jedoch jedenfalls vorbehaltlich rascherer 
Abzahlung im Falle der Möglichkei#, 
aufzubringen. 
Unser Staatsminister der Finanzen 
ist mie der Vollziehung des gegenwärtigen 
Gesetzes beauftragt. 
dem Staate gehörigen Prioritäts-Actien 
der Ludwigshafen-Berbacher--Eisenbahn, 
Gegeben Aachen, den 35. Juli 1850. 
Max. 
von der Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. Dr. v. Uingelmam. 
v. Lüder. v. Zweohl. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der gehelme Seeretär des Staatsraths, 
Rath Sebast. v. Kobell.
	        
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