Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Anlraäge, Auflãuf- 
lchen Versammlungen enthalten, muͤssen von 
dem Utheber unterzeichnet seyn. S. 55. Art. 2. 
Anträge. Siehe „Wünsche und Anträge“. 
Anweisungen, kaufmännische. Königliche 
Erklärung auf den von dem Landtage ge- 
stellten Antrag auf Vorlage eines Gesetzent- 
wurfes uber kaufmännische Anweisungen. 
S. 239. 8. 29. 
Arbeiter. Siehe „Handwerksgesellen“. 
Arme. Siehe „Hilfsbedürftige“. 
Armee. Gesetz über einen Credit für außer- 
ordentliche Bedürfnisse der Armee. S. 153 
— 158. 
— — Koönigliche Erklärung in Bezug auf die 
von der Kammer der Abgeordneten erfolgte 
Herabsegung des im Ausgabenbudget veran- 
schlagten Bedarfes für die acive Armee. 
E. 245. 8. 35. 
Siehe auch „Staatsanlehen“ und 
„Militär“. 
Assessoren der Stadt= und Landgerichte nach 
der neuen Gerschtsverfassung. S. 427. Nrt. 3. 
Aufläuse. Gesetz, die Verpflichtung des bei 
Aufläufen in den Gebietstheilen diesselts des 
Rheins verursachten Schadens betr. S. 73. 
— 82. 
Inhalt. Art. 1. Verbindlichkeit der poli- 
tischen Gemeinden zum Crsatz des in ihren 
Bezirken bei Ausläufen verübten Schadens. 
S. 73. — Art. 4. Ausnahmsbestimmungen 
von vorstehendem Artikel. S. 75. — Att. 3. 
Augenscheins-Einnahme durch die Districts- 
polizeibehörden. S. 75. — Art. 4. Güt- 
licher Vergleichsabschluß. S. 76. — Att. 5. 
Cumulativklage mehrerer Beschädigten. S. 76. 
— Art. 6. Untersuchungsverfahren und Ab- 
urtheilung. S. 77. — Art. 7. Berufung. 
S. 78. — Art. 8. Vollzugebetreibung der 
im Wege der Uebereinkunft übernommenen 
Schadensersatz-Verpflichtungen. S. 79. — 
Bank. 
Art. 9—12. Deckung der für den Schadens- 
ersatz 2c. erforderlichen Mittel durch Ge- 
meindeumlagen. S. 79—80. — Att. 13. 
Vorschußweise Bezahlung der Entschädigungen 
aus dem Gemeindevermögen. S. 80. 
Art. 14. Regreßansprüche der Gemeinden an 
die Anstifter des Schadens. S. 60. 
Art. 15. Entschädigungsklagen gegen den 
Staat. S. 82. — Art. 16. Vollzugsbe- 
stimmung. S. 82. 
Aufläufe. Königliche Erklärung auf den vom 
Landtage diesem Gesetze beigefügten Wunsch be- 
züglich der Vorlage eines Gesetzentwurfes 
über das Einschrelten der bewaffneten Macht 
zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung. S. 
230. 8. 10. 
Aufschlagsgefälle. Köntgliche Erklärung im 
Landtagsabschtede hinsichtlich der Vereinfa- 
chung der Diensteinrichtungen bei der Erhe- 
bung der Ausschlagegefälle. S. 254. §. 20. 
— — Rückvergütung des Malzausschlages von 
ausgeführt werdendem Branntweine. S. 158. 
Ausbieten, äffentliches, von Schriften. S. 
106. Art. 38. 
Ausstellung, öffentliche, von Verbrechern ab- 
geschafft. S. 20. Art. 4. 
Ausstreuen von Schriften auf Straßen und 
öffentlichen Plätzen. S. 106. Art. 38. 
Auswärtige Staaten. Bestrafung der in 
Bezug auf dieselben begangenen Preßver- 
gehen. S. 97. Art. 24. 
B. 
Bank. Errichtung einer Fillale der k. Bank 
zu Nürnberg in der Stadt Regensburg. 
S. 267. 
— — zu Nürnberg. Die Ueberweisung der 
Depositen und Einstandscapitalien von der 
Aufläufe. 
—
	        
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