Anlraäge, Auflãuf-
lchen Versammlungen enthalten, muͤssen von
dem Utheber unterzeichnet seyn. S. 55. Art. 2.
Anträge. Siehe „Wünsche und Anträge“.
Anweisungen, kaufmännische. Königliche
Erklärung auf den von dem Landtage ge-
stellten Antrag auf Vorlage eines Gesetzent-
wurfes uber kaufmännische Anweisungen.
S. 239. 8. 29.
Arbeiter. Siehe „Handwerksgesellen“.
Arme. Siehe „Hilfsbedürftige“.
Armee. Gesetz über einen Credit für außer-
ordentliche Bedürfnisse der Armee. S. 153
— 158.
— — Koönigliche Erklärung in Bezug auf die
von der Kammer der Abgeordneten erfolgte
Herabsegung des im Ausgabenbudget veran-
schlagten Bedarfes für die acive Armee.
E. 245. 8. 35.
Siehe auch „Staatsanlehen“ und
„Militär“.
Assessoren der Stadt= und Landgerichte nach
der neuen Gerschtsverfassung. S. 427. Nrt. 3.
Aufläuse. Gesetz, die Verpflichtung des bei
Aufläufen in den Gebietstheilen diesselts des
Rheins verursachten Schadens betr. S. 73.
— 82.
Inhalt. Art. 1. Verbindlichkeit der poli-
tischen Gemeinden zum Crsatz des in ihren
Bezirken bei Ausläufen verübten Schadens.
S. 73. — Art. 4. Ausnahmsbestimmungen
von vorstehendem Artikel. S. 75. — Att. 3.
Augenscheins-Einnahme durch die Districts-
polizeibehörden. S. 75. — Art. 4. Güt-
licher Vergleichsabschluß. S. 76. — Att. 5.
Cumulativklage mehrerer Beschädigten. S. 76.
— Art. 6. Untersuchungsverfahren und Ab-
urtheilung. S. 77. — Art. 7. Berufung.
S. 78. — Art. 8. Vollzugebetreibung der
im Wege der Uebereinkunft übernommenen
Schadensersatz-Verpflichtungen. S. 79. —
Bank.
Art. 9—12. Deckung der für den Schadens-
ersatz 2c. erforderlichen Mittel durch Ge-
meindeumlagen. S. 79—80. — Att. 13.
Vorschußweise Bezahlung der Entschädigungen
aus dem Gemeindevermögen. S. 80.
Art. 14. Regreßansprüche der Gemeinden an
die Anstifter des Schadens. S. 60.
Art. 15. Entschädigungsklagen gegen den
Staat. S. 82. — Art. 16. Vollzugsbe-
stimmung. S. 82.
Aufläufe. Königliche Erklärung auf den vom
Landtage diesem Gesetze beigefügten Wunsch be-
züglich der Vorlage eines Gesetzentwurfes
über das Einschrelten der bewaffneten Macht
zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung. S.
230. 8. 10.
Aufschlagsgefälle. Köntgliche Erklärung im
Landtagsabschtede hinsichtlich der Vereinfa-
chung der Diensteinrichtungen bei der Erhe-
bung der Ausschlagegefälle. S. 254. §. 20.
— — Rückvergütung des Malzausschlages von
ausgeführt werdendem Branntweine. S. 158.
Ausbieten, äffentliches, von Schriften. S.
106. Art. 38.
Ausstellung, öffentliche, von Verbrechern ab-
geschafft. S. 20. Art. 4.
Ausstreuen von Schriften auf Straßen und
öffentlichen Plätzen. S. 106. Art. 38.
Auswärtige Staaten. Bestrafung der in
Bezug auf dieselben begangenen Preßver-
gehen. S. 97. Art. 24.
B.
Bank. Errichtung einer Fillale der k. Bank
zu Nürnberg in der Stadt Regensburg.
S. 267.
— — zu Nürnberg. Die Ueberweisung der
Depositen und Einstandscapitalien von der
Aufläufe.
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