Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Depositen. Einlommen-Stauer. 
Depositen. Käniglich allerhöchste Sanction 
des hienebigen Gesetzes im Landtags-Abschlede. 
S. 239. §. 30. 
— — Das Depositenwesen in der streitlgen 
und nichtstreitigen Gerichtsbarkett wird künftig 
von den Rentämtern besorgt. S. 453. Art. 63. 
Deutsche Nationalversammlung und 
Centralgewalt. Deckung der Beiträge zu 
den Kofsten derselben. S. 33—36., 
Diäten des Baupersonals. Dießbezügliche 
königliche Erklärung im Landtagsabschlede. 
S. 151. J. 9. 
Dienstwohnungen. 
wohnungen.“ 
Districtsstraßen. Siehe „Straßen.“ 
Donau, Dampfschifffahrt. Hierauf bezüg- 
liche königliche Erklärungen im Landtagsab- 
schiede. S. 260—261. 5. 29. 
Drucker. Stehe „Buchdrucker.“ 
C. 
Edletalladung der eines Preßverbrechens 
oder Vergehens angeschuldigten Abwesenden. 
S. 90. 
Ehe. Angriffe auf das Rechtsiastitut ger Ehe 
durch die Presse. S. 95. Nrt. 16. 
— — Gesetzliche Bestimmung wegen der ka- 
tholischen und protestantischen Ehegerichte bei 
der neuen Gerichtsverfassung. S. 454. Art. 66. 
Ehrenannahme und Ehrenzahlung von 
Wechseln. S. 384—387. 
Ehrenkränkungen durch die Presse gering- 
eren Grades. S. 105. Art. 36. 
Elgenthum. Angriffe auf das Rechtsinstitut 
des Eigenthums durch die Presse. S. 95. 
Art. 16. 
Einkommensteuer. Siehe „Capltalren- 
len= und Einkommensteuer.“ 
Siehe „Beamten- 
Einguartisrung: Einenartierung. 
Einquartierung. Gesetz, die Eingquartle- 
lungs= und Vorspannslasten in Friedenszeiten 
betr. S. 281—294. 
Inhalt: 
Art. 1. Die Kosten für Einquartierung 
und Verpflegung einheimischer und verbün- 
deter Truppen vergütet der Staat. S. 282 
—283. — Art. 2. Einfache Vergütungs- 
Norm. S. 283. — Art. 3. Vergütungs= 
Norm bei den verschiedenen Chargen. S. 284. 
— Art. 4. Soldatenfrauen und Kinder. S. 
285. — Art. 5. Handsrohnen und Boten- 
gänge. S. 285.— Art. 6. Vergütung für Vor- 
spannsleistungen. S. 285. — Art. 7. Pergü- 
tungs-Maßstab bei Lieferungen. S. 286. — 
Art. 8. Vom Quartiermachen. S. 286.— Art. 
9. Von ständigen und nicht ständigen Gar- 
nisonen; Quartierabgabe an versetzte oder 
befärderte Offleiere 2c. S. 287. — Art. 
10. Verpflichtung zur Aufbringung der Kosten 
auf Caserntirung nicht ständiger Gamisonen 
cc. c. Iin den Gemeinden, dann zur Ueber- 
nahme der Ratural-Einquart#erun J. S. 288. 
— Art. 11. Verthellungsmaßstab zur Auf- 
bringung dieser Kosten. S. 289.— Art. 12. 
Vertheilungsmaßstab für die Natural-Einquar= 
tierung. S. 289. — Art. 13. Einquar, 
ticrungscommission. S. 290. — Art. 14. 
Alljährliche Bekanntgabe der Quartserträger 
in den Gemeinden. S. 291. — Ar#t. 15. 
Reclamatlonen. S. 291. — Art. 16. Ent- 
scheldung der erhobenen Reclamationen in 
zwel Instanzen. S. 291. — Nrt. 17. Alcht- 
ablehnbarkelt der Wahl eines Mitgliedes ver 
Einquartierungscommission. S. 192. — Art. 
18. Tar= und Stempelfreiheit der Berhand- 
lungen. S. 292. — Art. 19. Transttorische Be- 
stimmung in Rücksicht auf Kriegszeiten. S. 2192. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 237.
	        
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