Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Hilfsbeduͤrftige. Jagd. 
verweigerten Hilfeleistung. S. 344. — 
Art. 7. Regreßansprüche, welche den Ge- 
meinden des Heimaths= oder Aufenthaltsortes 
zustehen. S. 345. — Art. 8. Eatscheidung 
von Streitigkeiten und Berufung. S. 345 
— 346. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
sebes im Landtagsabschiede. S. 238. 
Hüttenwesen. Siehe unter „Bergwesen“ 
und „Hammerhütten“. 
J. 
Jagd. Gesetz, die Ausübung der Jagd beir. 
S. 117 — 130. 
Inhalt: Art. 1. Zuständigkeit des Jagd- 
rechtes. S. 118. — Art. 2. In welchen 
Fällen den Grundeigenthümern die Selbst- 
ausübung des Jagdrechtes gestattet ist. S. 
119. — Art. 3. Jagdbefugniß auf den von 
größeren Gutscompleren umschlossenen Grund= 
stücken. S. 120. — Art. 4. Verpachtung 
des Jagdrechtes von Selte der Gemeinden. 
S. 120. — Art. 5. Begriff eines selbststän- 
digen Jagdbezirkes; Bildung gemeinschaft- 
licher Jagdbezirke. S. 121. — Art. 6. Be- 
K#ugniß der Jagdberechtigten, die ihnen zu- 
stehende Selbstbenützung mit in die gemeind- 
liche Verpachtung zu geben. S. 121. — 
Act. 7. Verpachtungsverhandlung und Ge- 
nehmigung des Ergebnisses. S. 121. — 
At. 8 und 9. Verwendung resp. Verthei- 
lung der Pachtschillinge. S. 122. — Art. 10. 
Zahl der Pächter für einen Bezirk; Ausstel- 
lung von gelernten Jägern; Jagdgäste. S. 
122. — Art. 11. Selbstverwaltung der 
Jagd durch die Qemeinden. S. 123. — 
Art. 12. Uebertragung des Jagdpachtes. 
Jagd. Jagd. 
S. 123. — Art. 13. Einhaltung der seld-, 
sorst-, jagd= und sicherheitspolizeilichen Vor- 
schriften; Ersatz des durch die Jagdaus-= 
übung verursachten Schadens. S. 124. — 
Nrt. 14—17. Jagdkarten. S. 124—125. 
— Art. 18. Wem Jagdkarten verweigert 
werden müssen. S. 125. — Mtt. 19. Wem 
Jagdkarten verweigert werden können. S. 
126. — Art. 20. Einziehung der Jagdkarten. 
S. 126. — Art. 21. Berufung wegen 
verweigerter Ausstellung von Jagdkarten. 
S. 197. — Art. 12. Lösung des Pacht- 
vertrages im Falle der Einziehung der für 
einen Jagdpächter ausgestellten Karte; hieraus 
entspringende Civilklagen. S. 127. — Art. 23. 
Strafbestimmungen und Versahren bei Unter- 
suchungen und Aburtheilungen. S. 128.— 
Art. 24. Transitorische Bestimmung. S. 129. 
Königlich allerhöchste Erklärung auf die 
dem Gesammtbeschlusse der Kammern über 
dieses Gesetz angefügten Wünsche, 
1) wegen sofortiger Sanction dieses Gesetzes, 
2) wegen Abhalten von Treibjagden an Sonn- 
und Feiertagen, 
3) wegen des brodlos gewordenen Jagdper- 
sonals. S. 231. #J. 12. 
— — Gesetz, die Bestrafung der Jagdsrevel 
betr. S 461—470. 
Inhalt: Art. 1 und 2. Wer sich des 
Jagdfrevels schuldig macht. S. 462—444. 
— Art. 3. In welchen Fällen der Jagd- 
frevel als Polizeiübertretung bestraft wird. 
S. 464. — Art. 5. In welchen Fällen 
der Jagdfrevel zu den Vergehen gehört. Ö. 
464 —466. — Art. 5. Bestrafung der 
unter Verübung gefährlicher Drohungen oder 
Gewalt begangenen Jagdfrevel. S. 466 — 
467. — Art. 6. Bestrasung des Ver- 
suches, der Hllfeleistung und der Begünst- 
gung. S. 467. — Art. 7. Confiscation
	        
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