Jagd. Kammern.
der Schießgewehre und sonstigen Werkzeuge.
S. 467 — 468. — Art. 8. Cumulirung
von Uebertretungen des gegenwärtigen Ge-
setzes mit jenen des Gesetzes über Ausübung
der Jagd vom 30. Mätz 1850. S. 468.
— Art. 9. Strasverfahren; Verhastung.
S. 468—469. — Atrt. 10. Aushebung der
bestandenen deßfallsigen Gesetze 2c. S. 470.
— Art. 11. Eintritt der Wirksamkeit dieses
Gesetzes. S. 470.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 242. s. 33.
Indossament bei Wechseln. S. 363 —
366. Art. 9 — 17.
Industrie. Königliche Erklärung im Land-
tagsabschiede wegen künftiger getrennter Be-
handlung der Budgetpositionen für landwirth=
schaftliche Zwecke von jenen für induftrielle
Zwecke. S. 250. S. 7.
Siehe auch unter „Gewerbe“
Instructionen und Erläuterungen von
Gesetzen. Deren Veröffentlichung im Re-
gierungsblatte und in den Kreisblättern. S.
269. 8. 35.
Interpellatlonen einzelner Kammermit-=
glieder an die Staatsregierung. S. 306
307. Art. 18 — 31.
Intervention bei Wechselzahlungen. S. 384
und 385.
Juden. Aushebung der denselben bei Wechsel-
geschäften entgegenstehenden Ausnahmsbestim-
mungen. S. 357. Art. 9.
K.
Käse. Königliche Erklärung tm Landtagsab-
schiede wegen der künftigen Zollbehandlung
der Schweizer Käse. S. 258.
Kammern. Siehe „Landtag“.
Kanzlistenausstellung. Kreisgerichte.
Kanzlisten.
listen bei den Kreisregierungen.
8. 3.
Kapitalrenten-Steuer. Siehe „Capital-
renten= Steuer“.
Kaufmännische Anweisungen.
„Anweisungen“.
Ketteesträflinge. Deren Unfähigkelt zu Ei-
genthumsdlspositionen. S. 19. Art. 2.
Kirchenbehörden, öffentliche. Deren Be-
leidigung durch die Presse wird bestraft. S.
97. Art. 20.
Kirchengebäude, bel denen dem Staate die
Baupflicht ganz oder theilweise obliegt. Siehe
„Baupflicht“.
Klagen in Civilsachen, welche zur Zuständig-
keit der Stadt= und Landgerichte gehören.
S. 430. Art. 11. Deßgleichen zur Zustän=
digkeit der Kreisgerichte. S. 438 — 439.
Art. 22 —35. Gerichtsablehnung und Ver-
weisung vor ein anderes Gericht. S. 447
— 449. Art. 19—54.
König, Königin und Königliches Hauc.
Wie deren Verläumdung, Schmähung oder
Beschimpfung durch die Presse 2c. bestrast
wird. S. 94. Art. 123 und 13.
Angriffe in Schriften 2c. auf die Unverletz=
lichkeit des Königs werden bestraft. S. 95.
Art. 16.
Kranke. Verpflegung hilfsbedürftiger erkrankter
Personen. Siehe „Hilfsbedürftige“.
Krawalle. Siehe „Aufläufe“.
Kreisfonds. Hierauf bezügliche Königliche
Erklärung im Landtagsabschlede. S. 268.
—
Kreisgerichte. Deren Bestellung nach der
neuen Gerichtsverfassung. S. 427. Art. 4.
— Deren Besetzung. S. 427. Art. 6. —
Von dem Wirkungskreise und dem Geschäfts-
gange derselben. S. 443 — 45. Art. 37
Aufstellung von ständigen Kanz-
S. 249.
Siehe