Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Jagd. Kammern. 
der Schießgewehre und sonstigen Werkzeuge. 
S. 467 — 468. — Art. 8. Cumulirung 
von Uebertretungen des gegenwärtigen Ge- 
setzes mit jenen des Gesetzes über Ausübung 
der Jagd vom 30. Mätz 1850. S. 468. 
— Art. 9. Strasverfahren; Verhastung. 
S. 468—469. — Atrt. 10. Aushebung der 
bestandenen deßfallsigen Gesetze 2c. S. 470. 
— Art. 11. Eintritt der Wirksamkeit dieses 
Gesetzes. S. 470. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 242. s. 33. 
Indossament bei Wechseln. S. 363 — 
366. Art. 9 — 17. 
Industrie. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede wegen künftiger getrennter Be- 
handlung der Budgetpositionen für landwirth= 
schaftliche Zwecke von jenen für induftrielle 
Zwecke. S. 250. S. 7. 
Siehe auch unter „Gewerbe“ 
Instructionen und Erläuterungen von 
Gesetzen. Deren Veröffentlichung im Re- 
gierungsblatte und in den Kreisblättern. S. 
269. 8. 35. 
Interpellatlonen einzelner Kammermit-= 
glieder an die Staatsregierung. S. 306 
307. Art. 18 — 31. 
Intervention bei Wechselzahlungen. S. 384 
und 385. 
Juden. Aushebung der denselben bei Wechsel- 
geschäften entgegenstehenden Ausnahmsbestim- 
mungen. S. 357. Art. 9. 
K. 
Käse. Königliche Erklärung tm Landtagsab- 
schiede wegen der künftigen Zollbehandlung 
der Schweizer Käse. S. 258. 
Kammern. Siehe „Landtag“. 
Kanzlistenausstellung. Kreisgerichte. 
Kanzlisten. 
listen bei den Kreisregierungen. 
8. 3. 
Kapitalrenten-Steuer. Siehe „Capital- 
renten= Steuer“. 
Kaufmännische Anweisungen. 
„Anweisungen“. 
Ketteesträflinge. Deren Unfähigkelt zu Ei- 
genthumsdlspositionen. S. 19. Art. 2. 
Kirchenbehörden, öffentliche. Deren Be- 
leidigung durch die Presse wird bestraft. S. 
97. Art. 20. 
Kirchengebäude, bel denen dem Staate die 
Baupflicht ganz oder theilweise obliegt. Siehe 
„Baupflicht“. 
Klagen in Civilsachen, welche zur Zuständig- 
keit der Stadt= und Landgerichte gehören. 
S. 430. Art. 11. Deßgleichen zur Zustän= 
digkeit der Kreisgerichte. S. 438 — 439. 
Art. 22 —35. Gerichtsablehnung und Ver- 
weisung vor ein anderes Gericht. S. 447 
— 449. Art. 19—54. 
König, Königin und Königliches Hauc. 
Wie deren Verläumdung, Schmähung oder 
Beschimpfung durch die Presse 2c. bestrast 
wird. S. 94. Art. 123 und 13. 
Angriffe in Schriften 2c. auf die Unverletz= 
lichkeit des Königs werden bestraft. S. 95. 
Art. 16. 
Kranke. Verpflegung hilfsbedürftiger erkrankter 
Personen. Siehe „Hilfsbedürftige“. 
Krawalle. Siehe „Aufläufe“. 
Kreisfonds. Hierauf bezügliche Königliche 
Erklärung im Landtagsabschlede. S. 268. 
— 
Kreisgerichte. Deren Bestellung nach der 
neuen Gerichtsverfassung. S. 427. Art. 4. 
— Deren Besetzung. S. 427. Art. 6. — 
Von dem Wirkungskreise und dem Geschäfts- 
gange derselben. S. 443 — 45. Art. 37 
Aufstellung von ständigen Kanz- 
S. 249. 
Siehe
	        
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