Landtagsabschied. Mllitär.
Gesetzes im Landtagsabschiede. S. 237.
9#..34. . -
Laipiagsabschied Siehe „Abschied“.
Landwehrmänner. Deren Verleitung durch
die Presse zum Ungehorsam gegen ihre Vor-
gesetzten. S. 95. Art. 17
Landwirthschaft. Königliche Erklärung im
Landtagsabschiede wegen getrennter Behand-
lung der Etatspositionen für landwirthschaft,
liche Zwecke von jenen für industrielle Zwecke.
S. 250. s. 7.
Lateinschulen. Hierauf bezügliche Königliche
Erklärung im Landtagsabschtede. S. 273.
5. 40.
Lotto. Königliche Erklärung im Landtagsab-
schiede auf den Antrag der Kammern be-
züglich der Aufhebung des Lotto's. S. 256.
8. 25.
Ludwigshafen. Gesetz, die Vorkehrungen
zur Hilse für den Handelsplatz Ludwigshafen
am Rhein betr. S. 145 —148.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschtede. S. 231.
Lycealprofessoren. Gehaltsregulirung und
Dienstalterszulagen derselben. S. 273. J. 40.
M.
Mainzölle. Siehe „Schifffahrt".
Malzaufschlag. Slehe „Aufschlag“.
Maxima der Kreisumlagen in den acht Re-
gierungsbezirken des Reiches für die belden
ersten Jahre der VI. Finanzperiode. S. 499
—500
Mernl. Friedens- und Schteds-
gericht. Geseßliche Bestimmung hierüber.
—S. 428. Art. 7. S. 439. Art. 26.
Militär. Gesetzliche Vorkehrungen zur Deckung
des außerordentlichen Militäraufwandes in
Mllitär. Ministen
den Jahren 1849 und 1850. S. 33—36.
153 — 158.
Milltär. Anwendung des Gesetzes über Ver-
sammlungen und Vereine auf das Militär.
S. 65. Art. 27.
— — Kenigliche Erklärung auf die bel dem
Gesetze über einen Credit für außerordentliche
Bedürfnisse der Armee angebrachten Wünsche:
aA) auf Ersparungen und Einschränkungen
im Milftäretat.,
b) auf Berücksichtlgung inländischer Ge-
werbsmeister und Fabrikanten bei An-
schaffungen für das Militär. S. 232
— 233. #. 16.
— — Königliche Erklärung auf den Wunsch
des Landtags hinsichtlich der Ausstellung von
eigenen Geistlichen für das Militär. S. 253.
8. 17.
— — inquartierung und Vorspannsleistung.
Siehe „Einquartierung“.
Siehe ferner „Armee“.
Minderjährtge können nicht Mitglieder po-
litischer Vereine seyn. S. 59. Art. 15.
Minister. Gesetz, den Staatsgerichtshof und
das Verfahren bei Anklagen gegen Minister
betr. S. 133 — 144.
Art. 1. Bildung des Staatsgerichtshofes
und Verfahren vor demselben. S. 134. —
Art. 2. Erhebung der Anklage durch eine
oder beide Kammern; Bezeichnung und Prü-
sung der Anklagepunkte durch Ausschüsse der
Kammern. S. 135. — Art. 3. Verant-
wortung des betheiligten Ministers; Gesammt,
beschluß der Kammern über Erhebung der
Anklage und Anllagebevollmächtigte; Zu-
sammenberufung und Bildung des Staats=
gerichtehofes. S. 136. — Art. 4 und, 5.
Wabl der Geschwornen für den Staatsge-
richtehof durch den Landrath. S. 136 —
137. — Art. 6. Herstellung der Kreis-