Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Landtagsabschied. Mllitär. 
Gesetzes im Landtagsabschiede. S. 237. 
9#..34. . - 
Laipiagsabschied Siehe „Abschied“. 
Landwehrmänner. Deren Verleitung durch 
die Presse zum Ungehorsam gegen ihre Vor- 
gesetzten. S. 95. Art. 17 
Landwirthschaft. Königliche Erklärung im 
Landtagsabschiede wegen getrennter Behand- 
lung der Etatspositionen für landwirthschaft, 
liche Zwecke von jenen für industrielle Zwecke. 
S. 250. s. 7. 
Lateinschulen. Hierauf bezügliche Königliche 
Erklärung im Landtagsabschtede. S. 273. 
5. 40. 
Lotto. Königliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede auf den Antrag der Kammern be- 
züglich der Aufhebung des Lotto's. S. 256. 
8. 25. 
Ludwigshafen. Gesetz, die Vorkehrungen 
zur Hilse für den Handelsplatz Ludwigshafen 
am Rhein betr. S. 145 —148. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschtede. S. 231. 
Lycealprofessoren. Gehaltsregulirung und 
Dienstalterszulagen derselben. S. 273. J. 40. 
M. 
Mainzölle. Siehe „Schifffahrt". 
Malzaufschlag. Slehe „Aufschlag“. 
Maxima der Kreisumlagen in den acht Re- 
gierungsbezirken des Reiches für die belden 
ersten Jahre der VI. Finanzperiode. S. 499 
—500 
Mernl. Friedens- und Schteds- 
gericht. Geseßliche Bestimmung hierüber. 
—S. 428. Art. 7. S. 439. Art. 26. 
Militär. Gesetzliche Vorkehrungen zur Deckung 
des außerordentlichen Militäraufwandes in 
Mllitär. Ministen 
den Jahren 1849 und 1850. S. 33—36. 
153 — 158. 
Milltär. Anwendung des Gesetzes über Ver- 
sammlungen und Vereine auf das Militär. 
S. 65. Art. 27. 
— — Kenigliche Erklärung auf die bel dem 
Gesetze über einen Credit für außerordentliche 
Bedürfnisse der Armee angebrachten Wünsche: 
aA) auf Ersparungen und Einschränkungen 
im Milftäretat., 
b) auf Berücksichtlgung inländischer Ge- 
werbsmeister und Fabrikanten bei An- 
schaffungen für das Militär. S. 232 
— 233. #. 16. 
— — Königliche Erklärung auf den Wunsch 
des Landtags hinsichtlich der Ausstellung von 
eigenen Geistlichen für das Militär. S. 253. 
8. 17. 
— — inquartierung und Vorspannsleistung. 
Siehe „Einquartierung“. 
Siehe ferner „Armee“. 
Minderjährtge können nicht Mitglieder po- 
litischer Vereine seyn. S. 59. Art. 15. 
Minister. Gesetz, den Staatsgerichtshof und 
das Verfahren bei Anklagen gegen Minister 
betr. S. 133 — 144. 
Art. 1. Bildung des Staatsgerichtshofes 
und Verfahren vor demselben. S. 134. — 
Art. 2. Erhebung der Anklage durch eine 
oder beide Kammern; Bezeichnung und Prü- 
sung der Anklagepunkte durch Ausschüsse der 
Kammern. S. 135. — Art. 3. Verant- 
wortung des betheiligten Ministers; Gesammt, 
beschluß der Kammern über Erhebung der 
Anklage und Anllagebevollmächtigte; Zu- 
sammenberufung und Bildung des Staats= 
gerichtehofes. S. 136. — Art. 4 und, 5. 
Wabl der Geschwornen für den Staatsge- 
richtehof durch den Landrath. S. 136 — 
137. — Art. 6. Herstellung der Kreis-
	        
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