Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Pfalz. 
Notariat. S. 451 — 452. Art. 59., S. 
453. Art. 62. 
Rotariat. 
O. 
Oberlandesgericht. Dessen Bildung. S. 
499. Art 8. Von dem Wirkungskreise und 
dem Geschäftsgange desselben. S. 445— 
446. Art 43—48. 
Ober-Staatsanwälte bei den Kreicgerich- 
ten. S. 450. Art. 55. 
Obrlgkeit. Aufreizungen durch die Presse zum 
Ungehorsam gegen dieselbe. S. 955. Art. 16. 
Oekonomien und Gewerbe. Königliche Er- 
klärung auf den Wunsch der Kammern hin- 
sichtlich der Oekonomien und Gewerbe des 
Staatls. S. 255. f. 21. 
Offisiere. Königliche Erklärung im Landtags- 
abschiede hinsichtlich der Ausdehnung des Pen- 
sionsnormativs vom 12. October 1822 auch 
auf die vor diesem Tage pensionirten Offi= 
blere. 2c. S. 253. 8. 16. 
P. 
Pensionen. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede bezüglich der Ausdehnung des 
Pensions-Normativs vom 12. October 1842 
auch auf die vor diesem Tage pensionirten 
Offiziere. S. 253. 8. 16. 
Pensionsamortisatlionscasse. Zuwei- 
sung der Mittel fuͤr deren Bedarf in den bei- 
den ersten Jahren der VI. Finanzperlode. S. 
420. 3) S. 479. 3). 
Pfarrgebäude, bel denen dem Staat die 
Baupflicht ganz oder theilweise obllegt. Siehe 
„Baupfllcht.“ 
Pfsal####Annestie-Erthellung wegen der im 
Placate. Vorto. 
Jahre 1849 in der Pfalz verübten poll##- 
schen Verbrechen und Vergehen. S. 25—29. 
— — Gesetz über das Verfahren bei Preß= 
vergehen in der Pfalz. Siehe „Presse.“ 
Placate. Siehe „Anschläge.“ 
Politische Verbrechen und Vergehen. 
Gesetz, die Untersuchungen wegen politischer 
Verbrechen und Vergehen betr. S. 25—32. 
Inhalt: 
I. In Ansehung des pfälzischen Kreises: 
Art. 1. Kategorien der Untersuchungen 
über die im Monat Mai und Juni 1849 
in der Pfalz verübten politischen Verbrechen 
und Vergehen, welche durch gegenwärtiges 
Gesetz niedergeschlagen werden und Aus- 
nahmen hievon. — Art. 2. Wer von der 
ertheilten Amnestie ausgeschlossen ist. — 
Art. 3. Welcher Handlungen wegen keine 
Untersuchung eröffnet oder fortgesetzt werden 
soll. — 
II. In Ansehung der Landestheile diesseits 
des Rhelus: 
Art. 4. Ausdehnung der Amnestie auf 
die älteren Gebietsthelle. — Art. 5. Wer 
von der Amnestie ausgeschlossen ist. — 
Art. 6. Welche Handlungen keine weitere 
Untersuchung zur Folge haben. 
III. Allgemeine Bestimmungen. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses 
Gesetzes im Landtagsabschiede. S. 227. 
Politische Vereine. Gesetzliche Bestimmun- 
gen hierüber. S. 59 —61. 
Polytechnische Schulen. Hlierauf so wle 
auf deren Lehrer bezügliche königliche Erklä- 
rung im Landtagsabschlede. S. 273. 58. 40. 
Porto. Einführung des gleichen Briefporto- 
satzes für das Inland. S. 459. §. 27. 
Postportofreihelt. S. 259. S. 47. Anordnung 
statistischer Erhebungen über die Jahl der be- 
förderten Briese und Reisenden. S. 259. 8. 27. 
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