Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Presse. 
Porzellanmanufsactur, ärarialische. 
Ueberweisung der Ausstände und Vorräthe der 
Berg= und Hüttenwerke an dieselbe. S. 264. 
Postwesen. Hierauf bezügliche königliche Er- 
klärungen im Landtagsabschiede. S. 259. 3. 27. 
Siehe auch „Porto.“ 
Präsentation. Ort und Zeit der Präsenta- 
tion im Wechselverkehre. S. 399 —401. 
Prangerstrafe, deren Abschaffung und Sur, 
rogirung. S. 20. Art. 5. 
Presse. Gesetz, das Verfahren bei Preßver- 
gehen Iin der Pfalz betr. S. 5 —16. 
Inhalt: Art. 1. Aburtheilung der Preßver- 
gehen durch die Schwurgerichte nach dem für 
Verbrechen vorgeschriebenen Verfahren. — 
Art. 2 — 19. Abänderung der Bestimmun- 
gen des Gesetzbuches über das Strafoerfahren 
in der Pfalz in Bezug auf Preßvergehen. 
Art. 3. Verhaftung. — Ari. 3. Anklageact. 
— Art. 4. Verhör, Ernennung eines Official- 
Vertheidigers, Abschriftenertheilung von den 
Untersuchungsacten. — Art. 5. Befugniß des 
General-Staats-Procurators zur unmittelbaren 
Verladung des Beschuldigten vor das Schwur- 
gericht ohne Voruntersuchung. — Art. 6. 
Borladungsfrist. — Art. 7. Zustellung des 
Gerweisungsurtheiles oder des Antrags des 
General-Staats-Procurators an den Beschul- 
digten. — Art. 8. Bekanntmachung der vor- 
tuführenden Zeugen und Zustellung der Ge- 
schwornenliste. — Art. 9. Einsicht der Zeu- 
gen= und Geschwornenliste durch den Beschul- 
digten, seinen Vertheidiger oder Bevollmäch= 
tigten. — Art. 10. In welchen Fällen der 
Beschuldigte kostenfreie Vertagung der Ver- 
handlung oder die Pernichtung des Verfahrens 
verlangen kann. — Art. 11. Befugniß des 
Beschuldigten zur Aushaltung der Verfolgung 
wegen Verläumdung durch Denunciation. — 
Art. 12. Beschuloigungen gegen öffentliche 
Perzellanmanufactur, Erarialische. 
Preßpolizeilbertretungen. Rechtspftege, nichtstr. 
Beamten und Diener wegen ihrer Amtshand= 
lungen. — Art. 13. Vorlesung des Ver- 
weisungsurtheiles 2c. — Art. 14. u. 15. Con- 
tumacialrerfahren. — Art. 16. u. 17. Ein- 
spruchserklärung und NReassumirung des Ver- 
sahrens. — Art. 1 8. Contumactalverfahren 
bei wiederholtem Ausbleiben des Beschuldig- 
ten. — Art. 19. Nichtigkeltsbeschwerde. — 
Art. 20. Schlußbestimmung. 
— — Gesetz zum Schutee gegen den Mißbrauch 
der Presse. S. 85—116. Inhalt: Titel I. 
Allgemeine Bestimmungen über Preßverbrechen 
und Prehvergehen. S. 86— 92. Titel II. 
Von den einzelnen durch Mißbrauch der Presse 
verübten Verbrechen und Vergehen. S. 93 
— 104. Titel III. Preßpolizeiliche Bestim- 
mungen. S. 104—1 12. Schlußbestimmungen. 
S. 113— 116. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 227. 
Preßpolizelübertretungen. Deren Be- 
handlung bei den Bezirksgerichten. S. 440 
—441. 
Privatbuchdruckerpressen. Gebrauch der- 
selben ohne Anzeige bei der Obrigkeit. S. 
106. Art. 37. 
Privatpersonen. Strafrechtliche Verfolgung 
wegen Angriffen auf deren Ehre durch die 
Presse. S. 91. Art. 7. 
Protest im Wechselverkehre. S. 397—399. 
R. 
Radfelgenbreite. Siehe „Fuhrwerk.“ 
Rechnungsgehilfen. Aufstellung von ständl- 
gen Rechnungsgehilfen bel den Krelsregle- 
rungen. S. 249. S. J. 
Rechtspflege, nichtstreitige. Zuständigkeit 
der Stadt= und Landgerichte hinsichtlich der- 
selben. S. 436—438. Art. 19—20.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.