Presse.
Porzellanmanufsactur, ärarialische.
Ueberweisung der Ausstände und Vorräthe der
Berg= und Hüttenwerke an dieselbe. S. 264.
Postwesen. Hierauf bezügliche königliche Er-
klärungen im Landtagsabschiede. S. 259. 3. 27.
Siehe auch „Porto.“
Präsentation. Ort und Zeit der Präsenta-
tion im Wechselverkehre. S. 399 —401.
Prangerstrafe, deren Abschaffung und Sur,
rogirung. S. 20. Art. 5.
Presse. Gesetz, das Verfahren bei Preßver-
gehen Iin der Pfalz betr. S. 5 —16.
Inhalt: Art. 1. Aburtheilung der Preßver-
gehen durch die Schwurgerichte nach dem für
Verbrechen vorgeschriebenen Verfahren. —
Art. 2 — 19. Abänderung der Bestimmun-
gen des Gesetzbuches über das Strafoerfahren
in der Pfalz in Bezug auf Preßvergehen.
Art. 3. Verhaftung. — Ari. 3. Anklageact.
— Art. 4. Verhör, Ernennung eines Official-
Vertheidigers, Abschriftenertheilung von den
Untersuchungsacten. — Art. 5. Befugniß des
General-Staats-Procurators zur unmittelbaren
Verladung des Beschuldigten vor das Schwur-
gericht ohne Voruntersuchung. — Art. 6.
Borladungsfrist. — Art. 7. Zustellung des
Gerweisungsurtheiles oder des Antrags des
General-Staats-Procurators an den Beschul-
digten. — Art. 8. Bekanntmachung der vor-
tuführenden Zeugen und Zustellung der Ge-
schwornenliste. — Art. 9. Einsicht der Zeu-
gen= und Geschwornenliste durch den Beschul-
digten, seinen Vertheidiger oder Bevollmäch=
tigten. — Art. 10. In welchen Fällen der
Beschuldigte kostenfreie Vertagung der Ver-
handlung oder die Pernichtung des Verfahrens
verlangen kann. — Art. 11. Befugniß des
Beschuldigten zur Aushaltung der Verfolgung
wegen Verläumdung durch Denunciation. —
Art. 12. Beschuloigungen gegen öffentliche
Perzellanmanufactur, Erarialische.
Preßpolizeilbertretungen. Rechtspftege, nichtstr.
Beamten und Diener wegen ihrer Amtshand=
lungen. — Art. 13. Vorlesung des Ver-
weisungsurtheiles 2c. — Art. 14. u. 15. Con-
tumacialrerfahren. — Art. 16. u. 17. Ein-
spruchserklärung und NReassumirung des Ver-
sahrens. — Art. 1 8. Contumactalverfahren
bei wiederholtem Ausbleiben des Beschuldig-
ten. — Art. 19. Nichtigkeltsbeschwerde. —
Art. 20. Schlußbestimmung.
— — Gesetz zum Schutee gegen den Mißbrauch
der Presse. S. 85—116. Inhalt: Titel I.
Allgemeine Bestimmungen über Preßverbrechen
und Prehvergehen. S. 86— 92. Titel II.
Von den einzelnen durch Mißbrauch der Presse
verübten Verbrechen und Vergehen. S. 93
— 104. Titel III. Preßpolizeiliche Bestim-
mungen. S. 104—1 12. Schlußbestimmungen.
S. 113— 116.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes. S. 227.
Preßpolizelübertretungen. Deren Be-
handlung bei den Bezirksgerichten. S. 440
—441.
Privatbuchdruckerpressen. Gebrauch der-
selben ohne Anzeige bei der Obrigkeit. S.
106. Art. 37.
Privatpersonen. Strafrechtliche Verfolgung
wegen Angriffen auf deren Ehre durch die
Presse. S. 91. Art. 7.
Protest im Wechselverkehre. S. 397—399.
R.
Radfelgenbreite. Siehe „Fuhrwerk.“
Rechnungsgehilfen. Aufstellung von ständl-
gen Rechnungsgehilfen bel den Krelsregle-
rungen. S. 249. S. J.
Rechtspflege, nichtstreitige. Zuständigkeit
der Stadt= und Landgerichte hinsichtlich der-
selben. S. 436—438. Art. 19—20.