Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Secrctäre. 
Secretäre bei den Collegialgerichten. Deren 
Bestellung. S. 427— 429. Art. 5— 8. — 
Deren Wirkungskreis. S. 452. Art. 60. 
Sittenlehren. Deren Herabwürdigung und 
Verspottung durch die Presse. S. 97. Art. 20. 
Soldaten. Deren Verleitung durch die Presse 
zum Ungehorsam gegen ihre Voxgesetzten. 
S. 95. Art. 17. 
Spielbanken. Hierauf bezügliche Königliche 
Erklärung im Landtagsabschiede. S. 2156. 
14. 25. 
Staatsanlehen. Gesetz, die Erweiterung und 
resp. Fortsetzung der Aufnahme eines An- 
lehens im Wege der freiwilligen Subscription 
nach dem Gesetze vom 12. Mai 1848 und 
bis zu einem weiteren Betrage von 7 Mil- 
lionen Gulden zur Deckung des außerordent- 
lichen Militärauswandes im Jahre 1849 
und der Beiträge zur deutschen Natienalver= 
sammlung und Centralgewalt. S. 33 — 36. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S 228. 
Gesetz über einen Credit für außer- 
ordentliche Bedürfnisse der Armee (und ge- 
sebzliche Ermächtigung zu deren Deckung durch 
ein freiwilliges Subseriptionsanlehen von7 Mil- 
lionen Gulden.) S. 153— 158. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 132. 
Königliche Erklärung auf die aus Ver- 
anlassung dieses Gesetzes an die Krone ge- 
brachten Wünsche der Kammern: 
a) in Bezug auf Ersparungen und Ein- 
schränkungen im Militäretat, 
auf entsprechende Rücksichtnahme der 
hewerblichen und ökonomischen Interessen 
Bapern# bei dem Vollzuge dieses Ge- 
sebes wie bei den ftüheren Anlehen 
durch Herbeiziehung von Capilalien aus 
dem Auolande, 
b 
Staatsanlehen. 
Staatsanlehen. Staatsreglerung. 
c) auf Berücksichtigung laländischer Ge- 
werbsmeister und Fabrikanten bei An- 
schaffungen für das Militär. S. 232 
— 233. 3. 16. 
Staatsanlehen. Gesetzliche Ermächtigung 
zur Aufnahme eines verzinslichen Anlehens 
von 10 Millionen Gulden zur Deckung des 
Bedarses für Elsenbahnbauten in den Jahren 
1819%% und 185%%. S. 193 — 198. 
Staatsanwälte. Den Aufstellung bet den 
Gerichten und ihr Wirkungskreis. S. 450 
—. 45 1. Art. 55 — 58. 
Staatseinnahmen. Nachweisung über deren 
Verwendung in den Jahren 184516 und 
181% . S. 246. A. 
— — Hierauf bezügliche Königliche Erkldrun= 
Den im Landtagsabschiede. S. 166. 7. 32. 
Staatseinnahmen und Ausgaben für 
die VI. Finanzperiode. Siehe „Finanz- 
gesetz“. 
esarsferste Siehe „Galdungen“. 
Staatsgefülle. Die richtige und zeitgemäße 
Einhebung derselben betr. S. 266. 
Staatogerichtsh'of zur Aburtheilung der 
Anklagen gegen Minister. Siehe „Minister“. 
Staatoministerien und Staatsmini- 
ster. Siehe „Ministerien“ und „Mi- 
nistet“. 
Staatsoberhäupter auswärtiger Staaten. 
Deren Beleidigung durch die Presse. S. 97. 
Art. 22. 
Staatsrath. Koönigliche Erklärung auf den 
von den Kammern gestellten Antrag bezüglich 
der-Besetzung erledigter Staatsrathsstellen. 
S. 248. S. 1. 
Staatrealitäten, welche keine Rente ab- 
wersen. Deren Entsernung aus der Staats- 
regie. S. 267. 
Staatsregierung. Beleidigung 
durch die Presse. S. v9. Ar##. 26. 
derselben
	        
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