Secrctäre.
Secretäre bei den Collegialgerichten. Deren
Bestellung. S. 427— 429. Art. 5— 8. —
Deren Wirkungskreis. S. 452. Art. 60.
Sittenlehren. Deren Herabwürdigung und
Verspottung durch die Presse. S. 97. Art. 20.
Soldaten. Deren Verleitung durch die Presse
zum Ungehorsam gegen ihre Voxgesetzten.
S. 95. Art. 17.
Spielbanken. Hierauf bezügliche Königliche
Erklärung im Landtagsabschiede. S. 2156.
14. 25.
Staatsanlehen. Gesetz, die Erweiterung und
resp. Fortsetzung der Aufnahme eines An-
lehens im Wege der freiwilligen Subscription
nach dem Gesetze vom 12. Mai 1848 und
bis zu einem weiteren Betrage von 7 Mil-
lionen Gulden zur Deckung des außerordent-
lichen Militärauswandes im Jahre 1849
und der Beiträge zur deutschen Natienalver=
sammlung und Centralgewalt. S. 33 — 36.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S 228.
Gesetz über einen Credit für außer-
ordentliche Bedürfnisse der Armee (und ge-
sebzliche Ermächtigung zu deren Deckung durch
ein freiwilliges Subseriptionsanlehen von7 Mil-
lionen Gulden.) S. 153— 158.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 132.
Königliche Erklärung auf die aus Ver-
anlassung dieses Gesetzes an die Krone ge-
brachten Wünsche der Kammern:
a) in Bezug auf Ersparungen und Ein-
schränkungen im Militäretat,
auf entsprechende Rücksichtnahme der
hewerblichen und ökonomischen Interessen
Bapern# bei dem Vollzuge dieses Ge-
sebes wie bei den ftüheren Anlehen
durch Herbeiziehung von Capilalien aus
dem Auolande,
b
Staatsanlehen.
Staatsanlehen. Staatsreglerung.
c) auf Berücksichtigung laländischer Ge-
werbsmeister und Fabrikanten bei An-
schaffungen für das Militär. S. 232
— 233. 3. 16.
Staatsanlehen. Gesetzliche Ermächtigung
zur Aufnahme eines verzinslichen Anlehens
von 10 Millionen Gulden zur Deckung des
Bedarses für Elsenbahnbauten in den Jahren
1819%% und 185%%. S. 193 — 198.
Staatsanwälte. Den Aufstellung bet den
Gerichten und ihr Wirkungskreis. S. 450
—. 45 1. Art. 55 — 58.
Staatseinnahmen. Nachweisung über deren
Verwendung in den Jahren 184516 und
181% . S. 246. A.
— — Hierauf bezügliche Königliche Erkldrun=
Den im Landtagsabschiede. S. 166. 7. 32.
Staatseinnahmen und Ausgaben für
die VI. Finanzperiode. Siehe „Finanz-
gesetz“.
esarsferste Siehe „Galdungen“.
Staatsgefülle. Die richtige und zeitgemäße
Einhebung derselben betr. S. 266.
Staatogerichtsh'of zur Aburtheilung der
Anklagen gegen Minister. Siehe „Minister“.
Staatoministerien und Staatsmini-
ster. Siehe „Ministerien“ und „Mi-
nistet“.
Staatsoberhäupter auswärtiger Staaten.
Deren Beleidigung durch die Presse. S. 97.
Art. 22.
Staatsrath. Koönigliche Erklärung auf den
von den Kammern gestellten Antrag bezüglich
der-Besetzung erledigter Staatsrathsstellen.
S. 248. S. 1.
Staatrealitäten, welche keine Rente ab-
wersen. Deren Entsernung aus der Staats-
regie. S. 267.
Staatsregierung. Beleidigung
durch die Presse. S. v9. Ar##. 26.
derselben